Seit Jahren wird in der Branche um das Provisionsabgabeverbot gestritten. Rabatte bei Versicherungsverträgen sind offiziell verboten.
Die BaFin verhängt aber seit geraumer Zeit bei Verstößen keine Bußgelder mehr und immer mehr Start-ups umgehen das Verbot. Bereits vor dreieinhalb Jahren erstritt der Finanzvertrieb AVL beim Frankfurter Verwaltungsgericht, dass ein Fondspolicen-Vermittler seine Abschlussprovisionen an die Kunden zurückgeben darf, ohne dafür Bußgeld zu zahlen. Damals verzichtete die BaFin auf eine Revision, mit derselben Begründung, die die Finanzaufsicht auch heute darstellt: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts habe sie zum Anlass genommen, das Provisionsabgabeverbot grundsätzlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine abschließende Endscheidung ist immer noch nicht getroffen.
Wie die Welt berichtet, steht am 15. Juli eine mündliche Verhandlung gegen das Start-up Moneymeets an, das seinen Kunden etwa zehn Prozent der Versicherungsbeiträge als Prämie verspricht. Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler hat beim Landgericht Köln eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen das Unternehmen eingereicht, das sich aktuell in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Auf der Webseite des Unternehmens wird zwar darauf hingewiesen, dass Moneymeets keine Beratungsleistungen anbieten könne, die IGVM hält dies jedoch für eine Mogelpackung. Die Versicherungsbranche hingegen ist sich sicher: Nur ein Provisionsabgabeverbot könne die Beratungsqualität sichern. “Mögliche Kunden sollen nicht mit Rabatten oder Sondervergütungen der Vermittler, sondern mit dem besten Versicherungsangebot überzeugt werden”, so Axel Wehling vom Versicherungsverband GDV.
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