Mai 2019. WhatsApp musste eine Sicherheitswarnung ausrufen. Wegen eines Bugs im „Online-Anruf“-Feature war es Unbefugten möglich, von außen auf ein Gerät zuzugreifen. Wie heise berichtet, war dies auch dann der Fall, wenn das Opfer den Anruf nicht annahm. Zwar hatte WhatsApp recht schnell einen Patch parat, doch für Makler können derartige Sicherheitslücken existenzgefährdend sein.
Mehr Funktionen für Unternehmen
Dabei gibt sich die Plattform mittlerweile große Mühe, auch für Unternehmen attraktiver zu werden. Mittels der „WhatsApp Business App“ soll es Unternehmern leichter fallen, den Messenger kommerziell zu nutzen. Die für Android und iPhone erhältliche App erlaubt zum Beispiel die Einstellung sämtlicher Kontaktdaten mitsamt E-Mail, Telefonnummer oder Öffnungszeiten. Auch möglich sind:
- Automatisierte Antworten
- Schnellantworten (für FAQs)
- Statistiken: Wie viele Nachrichten habe ich gesendet, wie viele wurden gelesen oder übertragen)
- Der User kann eine Festnetznummer mit dem Profil verknüpfen
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken war WhatsApp bisher keine gute Beratungsplattform für Vermittler. Ist das mit WhatsApp Business nun anders? Wir haben beim Juristen Bartlomiej Zornik von der Kanzlei van Velzen nachgefragt.

Das Problem mit dem Datenschutz
WhatsApp Business bietet zwar exklusive Funktionen, aber in Sachen Datenschutz ist die App nach wie vor problematisch. Der Experte meint dazu: „Dem Dienstanbieter wird nach wie vor der Zugriff auf das Telefonbuch des Endgeräts, auf dem WhatsApp Business installiert ist, gewährt.“ Knifflig hierbei ist, dass diese Daten dann für gewöhnlich auf ausländischen Servern landen, die nicht den Datenschutzanforderungen Europas gerecht werden.
Nicht alle Kontakte gehören ins Adressbuch
Will ein Makler WhatsApp Business für die geschäftliche Kommunikation nutzen, so muss er auf mehrere Gefahrenherde achten. „Zunächst einmal sollte er darauf achten, dass sein Endgerät im Adressbuch ausschließlich diejenigen Personen gespeichert hat, die in die Datenverarbeitung im Rahmen von WhatsApp eingewilligt haben.“ In diesem Zusammenhang rät Zornik dazu, bei einem Adressbuch wieder bei null anzufangen und Schritt für Schritt die Einwilligung neuer Kontakte zu einzuholen. „Sofern von bestimmten Kontakten bereits eine Einwilligung vorliegt, ist es empfehlenswert, nur diese zu speichern. Es gibt jedoch bereits Apps für das Adressbuch, sodass es partitioniert werden kann. So muss der Makler nicht speziell für WhatsApp ein neues Endgerät beschaffen.“
Bei Missbrauch oder Verstoß
Im Falle einer Sicherheitslücke im Rahmen von WhatsApp Business oder einem Verstoß gegen DSGVO-Richtlinien drohen dem Makler Strafen aus zwei Instanzen. „Zum einen von den Behörden und zum anderen von den „geschädigten“ Personen, so die Theorie“, weiß der Jurist Zornik. Abschließend rät er: „Weiterhin ist die Kommunikation über WhatsApp in das Verarbeitungsverzeichnis des Unternehmens aufzunehmen.“
Auf unserem Blog findet Ihr außerdem Rechtstipps zum Gebrauch des privaten Handys im Dienst und zum E-Mail-Marketing.
Titelbild: © bnenin / Fotolia.com, Beitragsbild: © Bartlomiej Zornik
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