Hier die Regeln: So geht WhatsApp im Vertrieb

WhatsApp im Vertrieb

WhatsApp hat weltweit über 1 Milliarde Nutzer. Zusammen mit Facebook sind diese die meistgenutzten Dienste deutschlandweit, wie es aus der ARD/ZDF-Onlinestudie 2016 hervorgeht. Gegenüber 2015 lässt sich ein gehöriger Zuwachs verzeichnen. Gut jeder Fünfte (22 Prozent) nutzt täglich Facebook und fast die Hälfte der deutschsprachigen Bevölkerung WhatsApp (49 Prozent). Instagram erreicht aktuell sieben, Snapchat vier Prozent Reichweite.

Diese Ausgangslage und weitere Gegebenheiten wollen sich Konzerne und Unternehmen nicht entgehen lassen und produzieren fleißig Strategien und Konzepte für die kommerzielle Nutzung. Welche Regeln müssen eingehalten werden, damit es rechtlich ungefährlich ist, WhatsApp kommerziell einzusetzen?

Das Unternehmen als Freund

Gegen die Annahme, dass ausschließlich Jugendliche den Service nutzen, ist die App dabei, alle Altersklassen zu erobern. Dabei lag der Anteil der 30- bis 44-Jährigen bei 73 Prozent und der der 45- bis 59-Jährigen bei 53 Prozent. Dies ergab eine Statista-Umfrage zur „Nutzung von WhatsApp nach Altersgruppen in Deutschland im Jahr 2015“.

Somit ist klar, dass für die aktiven Nutzer WhatsApp ein zentraler Kommunikationskanal ist. Die Applikation übernimmt nicht nur banale Unterhaltungen, sondern ebenfalls das Management der Familie, des Freundeskreises und kleine Koordinierungen am Arbeitsplatz.

WhatsApp kommerziell nutzen

Bei der WhatsApp-Nutzung geht es weniger um klassische Werbemaßnahmen. Es steht der Mehrwert für den Kunden im Vordergrund, denn die App ermöglicht immerhin den direkten Zugang zu seiner Privatsphäre. Was also muss ich meinem Kunden bieten, dass er mir diesen dauerhaft erlaubt? Hier drei sinnvolle Möglichkeiten:

Wichtige Informationen durch Newsletter-Marketing
Neue Blog-Beiträge, News, Zahlen, Fakten und Videos aus der Wirtschafts- und Finanzwelt lassen sich schnell und direkt an das Handy des Kunden senden. Dazu müssen sogenannte Share-Buttons auf der eigenen Website in den HTML-Code eingearbeitet sein. (Hier geht es zur Anleitung). Nun kann ein kostenpflichtiger Dienst wie WhatsBroadcast zur Hilfe genommen werden. Nach der Registrierung können Kategorien und Schwerpunkte verwaltet werden. Nachdem alle relevanten Daten und Informationen eingetragen sind und die Art des ausgewählten Services bestätigt ist, verschickt der Dienst automatisch den Newsletter. Hier gilt es die Balance zu wahren. Spannende, kurze und knappe Nachrichten kommen hervorragend an. Dauersender werden dagegen schnell geblockt.

Soforthilfe durch persönlichen Kundenservice
Schnelle, zielgerichtete Antworten sind als Serviceleistung unumgänglich. Der Messenger bietet sich als Kanal für Supportanfragen an, da direkter und unverfälschter Kundenkontakt besteht. Mithilfe der Share-Buttons auf der Webseite lässt sich ein derartiger Kanal leicht integrieren. Zusätzlich hilft es für Anfragen eigene Gruppen einzurichten.

Kundenbindung über Community Management
Communities sind es gewohnt auf sozialen Plattformen ihre themenrelevanten Eindrücke zu teilen. Als Einzelperson oder als Unternehmen ist es möglich, mit der Funktion WhatsApp Broadcast, seinen Kundenkreis über bevorstehende Events, Messen und Veranstaltungen zu informieren. Die Funktion gewährleistet, dass nur der Ersteller der Broadcast Kontaktliste die Antworten des einzelnen Kunden lesen kann. Ein derartiger persönlicher Kontakt kann bei regelmäßiger Betreuung für ein neues Niveau der Beziehung zwischen Kunde und Unternehmen sorgen.

Weitere Möglichkeiten gibt es hier.

Achtung: Rechtliche Regelung

WhatsApp im Vertrieb: Bei falscher oder unüberlegter Nutzung kann es gefährlich werden. Denn der Messenger darf nicht ohne weiteres kommerziell eingesetzt werden, da der Nachrichtendienst Nutzerdaten sammelt und speichert. Ohne Kenntnis und aktives Einwilligen der Kunden. Das ist laut deutschem Datenschutzrecht und, wie jetzt gerade durch ein Gerichtsurteil bestätigt wurde, illegal.

Denn das Amtsgericht Bad Hersfeld befand, dass WhatsApp-Nutzer einen Rechtsverstoß begehen, wenn ihr Messenger aufgrund der automatischen Datenübermittlung ohne die Zustimmung des einzelnen Teilnehmers Daten weiterleitet. Sollte man sich entschließen, WhatsApp einzusetzen, dann muss sowohl im Disclaimer und den Datenschutzbestimmungen des Newsletters oder des Chatportales als auch im Impressum ausdrücklich auf die Nutzung von WhatsApp und dessen Datenübermittlung hingewiesen werden.

Titelbild: ©FirmBee / pixabay.com

 

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