VorsorgePRIVAT: Mehr Gesundheit, mehr Sicherheit

“Vorbeugen ist besser als Heilen” Sebastian Kneipp (1821-1897)

Steigende Zahlen von Krebserkrankungen machen deutlich, wie wichtig Vorsorgeuntersuchungen sind. Rund 500.000 Menschen erkranken nach Aussage der Deutschen Krebshilfe jährlich. Ärzte sind sich einig: Vorsorge und Früherkennung retten Leben.

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit an Krebs zu erkranken im Alter statistisch um ein Vielfaches höher ist, sind immer mehr junge Menschen betroffen. Trotzdem erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Krebsvorsorge häufig erst ab einem bestimmten Alter.

Der Tarif VorsorgePRIVAT der UKV – Union Krankenversicherung und Bayerischen Beamtenkrankenkasse leistet nicht nur dafür, sondern für alle Vorsorgeuntersuchungen.

Das Besondere: Wann und wie oft Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen werden, entscheidet der Kunde selbst – er ist nicht an Intervalle und Altersgrenzen der gesetzlichen Krankenkasse gebunden.

Günstiger Tarif ohne Wartezeiten

Wartezeiten nach Abschluss des Vertrages, wie bei anderen Versicherungen üblich, entfallen und der Versicherungsschutz wird direkt wirksam. Bei einem monatlichen Beitrag von 13,45 Euro pro Versicherten ab dem Alter von 20 Jahren erstattet VorsorgePRIVAT Folgendes:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe
  • Sehhilfen (Lesebrillen und Kontaktlinsen)
  • Lasern der Augen (Lasik)
  • Hörhilfen

Ausgezeichnet: VorsorgePRIVAT

Das Analysehaus Franke & Bornberg hat das Produkt VorsorgePRIVAT getestet und mit „FFF“ als „hervorragend“ bewertet. Hier ein Auszug einiger Leistungen im Detail:

Vorsorgen:

Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten werden zu 100 Prozent bei einem maximalen Rechnungsbetrag von 500 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Im ersten Jahr beträgt der erstattungsfähige Höchstbetrag 200 Euro, in den beiden ersten Jahren zusammen bis zu 500 Euro.

Sehen:

Brillen, Kontaktlinsen, unabhängig von der Änderung der Fehlsichtigkeit, sowie deren Reparatur werden zu 80 Prozent erstattet. Der erstattungsfähige Betrag ist innerhalb zweier Kalenderjahre auf 500 Euro begrenzt.

Hören:

Ärztlich verordnete Hörhilfen einschließlich Otoplastik sowie Reparaturen werden zu 80 Prozent erstattet. Das heißt, nach Vorleistung der GKV wird von einem Restbetrag von bis zu 1.000 Euro der Anteil von 800 Euro bezahlt.

Für die Kundenberatung steht Vermittlern auch unser Produktfilm zur Verfügung:

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Titelbild: © Thaut Images