
Die private Absicherung für den Pflegefall wird immer wichtiger. Doch es herrschen viele Irrtümer im Zusammenhang mit der Pflege-Vorsorge vor – sicher auch bei Euren Kunden. Welchen Irrtümern Kunden oft unterliegen und wie Ihr richtig argumentieren könnt, erfahrt Ihr im folgenden Beitrag.
1) Viele Kunden gehen davon aus, dass sie gar nicht so alt werden!
Irrtum! Die Lebenserwartung und somit auch das Pflegerisiko steigen immer weiter an.
- Von den 75- bis 85-Jährigen sind rund 35 Prozent pflegebedürftig.
- Bei den 85- bis 90-Jährigen sind es rund 38 Prozent
- Von den über 90-Jährigen sind sogar 61 Prozent pflegebedürftig.
2) Reicht es über die Pflegepflichtversicherung abgesichert zu sein?
Nein! Die Pflegepflichtversicherung selbst ist nicht sicher.
- Die Zahl der Menschen, die pflegebedürftig werden, steigt an.
- Gleichzeitig sinkt die Zahl der Berufstätigen, die in die Pflegepflichtversicherung einzahlen.
- Die Ausgaben für die Pflegeversicherung steigen massiv.
3) Viele Kunden gehen davon aus, dass sie volle Unterstützung von der Pflegepflichtversicherung erhalten!
Irrtum! Die Pflegepflichtversicherung bezahlt nur die Hälfte.
- Werden Personen zum Pflegefall, bekommen sie in allen drei Pflegestufen nur etwa die Hälfte der Kosten erstattet.
- Den Rest müssen ihre Kinder oder nahen Verwandten aufbringen, auch dann, wenn diese ihre Ersparnisse selbst bereits zum Beispiel in ein Haus investiert haben.
4) Kunden gehen häufig davon aus, dass sie ihre Pflege mit Hilfe von Ersparnissen selbst tragen können.
Dem ist nicht so! Die Pflege bringt viele erst um Hab und Gut und dann zum Sozialamt. Die Ersparnisse des Patienten sind nicht geschützt und werden schnell aufgebraucht. Auch Vermögenswerte wie Immobilien bleiben nicht unangetastet.
- Verkauf von Immobilien und allen anderen Werten.
- Rückabwicklung von Vermögenstransfers der letzten zehn Jahre.
- Auflösung von Sparbüchern und Aktiendepots.
Reicht die Rente des Patienten für die erforderlichen Pflegeleistungen nicht aus, nimmt das Sozialamt die Angehörigen in Regress. Sie sind dann gezwungen einen Teil der Pflegekosten zu übernehmen.
Titelbild: © pathdoc