Versicherer müssen bei Berufsunfähigkeit durch Burn-out zahlen

Burn-out

Zunehmend beschäftigen sich Gerichte und Anwälte mit dem Burn-out-Syndrom als Auslöser für Berufsunfähigkeit. Häufig lehnen BU-Versicherer die Leistungen aus der Berufsunfähigkeit ab. Hauptproblem ist dabei die Darlegung des Versicherten im Rahmen der Beweislast für die Berufsunfähigkeit. Der Vermittler kann den Kunden jedoch bei der Beantragung seiner BU-Renten unterstützen, zum Beispiel durch das Beibringen aussagekräftiger ärztlicher Diagnosen und Befunde.

Kann der Versicherte durch andauernde Symptome wie Erschöpfungsbefinden, Gereiztheit, Müdigkeit und Gleichgültigkeit bzw. Depression über längere Zeit nicht mehr in seinem Beruf tätig sein, kann von Berufsunfähigkeit gesprochen werden. Natürlich kommt es dabei aber auf die genauen vertraglichen Bedingungen an, denn Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit. Doch Versicherungen müssen nach einem Urteil des Landgerichts München (22. März 2006) bei Berufsunfähigkeit auch beim Burn-out-Syndrom zahlen.

So können Makler handeln

Der Vermittler sollte seinen Kunden bei den entsprechenden Antragsfragen unterstützen. Diese sind häufig unübersichtlich und sehr umfassend gestaltet. Auch bei der Beantragung ärztlicher und qualifizierter Nachweise sollte der Kunde, bei dem akut eine Berufsunfähigkeit vorliegt, nicht alleine gelassen werden. Wenn die BU-Versicherung die vereinbarten Renten trotzdem nicht an den Versicherungsnehmer auszahlt und den Antrag dennoch ablehnt, sollte ihm geraten werden, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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