Urteil: Krankenversicherer muss ohne Diagnose nicht zahlen

Diagnose

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass ein privater Krankenversicherer die Kosten für eine Behandlung nicht übernehmen muss, weil die Ursachen für seine Rückenschmerzen nicht bekannt sind. Der privatversicherte Patient hatte sich unter anderem einer Akupunktur- und Reizbehandlung unterzogen und die Kosten von seiner Krankenversicherung zurückgefordert. Die verweigerte diese mit der Begründung, es fehle ein Nachweis über die medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung. Eine entsprechende Diagnose sei ein Muss.

Das OLG Köln stimmte dem Versicherer zu. In ihrer Urteilsbegründung teilten die Richter mit: „Solange nicht diagnostisch geklärt ist, worauf die Beschwerden zurückzuführen sind, kann auch nicht festgestellt werden, dass die durchgeführte Behandlung eine geeignete Therapieform darstellt.“ (Az. 20 U 7/14)

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