Endlich Ferien! Träumt Ihr auch schon davon? Aber Vorsicht: Eure Urlaubsvertretung sollte während Eurer Abwesenheit richtig unterschreiben, damit es nach den Ferien keine böse Überraschung gibt. Ein Buchstabe macht dabei viel aus!
So viel macht ein einziger Buchstabe aus!
Die Ablage richtig sortieren. Von jedem Kunden-Anruf eine Telefonnotiz anlegen, damit Ihr Eure Kunden nach dem Urlaub zurückrufen könnt. Das sind die Dinge, an die vor dem Urlaub wahrscheinlich jeder von Euch denkt. Doch was ist, wenn Eure Urlaubsvertretung für Euch unterschreiben muss? Oft geschieht das mit dem Zusatz „i.V.“ für „in Vertretung“. Der Haken: Das bedeutet etwas ganz Anderes!
„i.V.“ heißt gar nicht „in Vertretung“
Rechtlich bedeutet der Zusatz „i.V.“ nämlich nicht „in Vertretung“, sondern „in Vollmacht“! Mit anderen Worten: Eure Urlaubsvertretung unterschreibt nach außen hin gar nicht als Eure Vertretung, sondern gibt mit den zwei Buchstaben vor dem Namen an, dass er oder sie Handlungsvollmacht hat. Und die ist größer, als Ihr vielleicht wollt!
Das ist die wirkliche Bedeutung hinter diesen zwei Buchstaben
Handlungsbevollmächtigte, die mit „i.V.“ unterschreiben, geben im Geschäftsverkehr nach außen hin eine Willenserklärung zwar in ihrem eigenen Namen, aber nicht für sich selber, sondern für Euch als Vermittler ab! Bei der Bestellung von Büromaterial ist das kein Problem. Wohl aber, wenn Eure Urlaubsvertretung einen Kunden zum Beispiel in einer E-Mail falsch berät – und dann auch noch mit „i.V.“ unterschreibt! Das kann dazu führen, dass Ihr als Vermittler persönlich haftet.
Mein Tipp als Anwalt für Vermittler: Besser ist es daher, wenn Eure Urlaubsvertretung während Eures Urlaubs mit „i.A.“ unterschreibt. Das heißt richtigerweise „im Auftrag“ und bedeutet, dass der Unterzeichner nur eine allgemeine, informative Botschaft überbringt, aber keine Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts trägt (BGH, 19.6.2007, VI ZB 81/05). So könnt Ihr Euren Urlaub völlig entspannt und sorgenfrei genießen!

Zum Autor:
Michael G. Peters ist Rechtsanwalt und Publizist. Er berät als Gründungspartner der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Peters & Zwez seit fast 15 Jahren bundesweit Versicherungsvermittler in allen rechtlichen Angelegenheiten und ist Chefredakteur mehrerer Fachzeitschriften.
Titelbild: ©sebra/fotolia.com, Beitragsbild: © Michael Peters
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