Das Ende vom Soli: Wohin mit dem Angesparten?

Das Ende vom Soli: Wohin mit dem Angesparten?

Seit Anfang des Monats entfällt für viele deutsche Steuerzahler der Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt. Für die Betroffenen bedeutet das eine Ersparnis. Doch wie nutzen sie diese in optimaler Weise?

Die 11-Milliarden-Ersparnis

Der Hintergrund des Ganzen: Bereits im Jahr 2019 beschlossen Bundestag und Bundesrat die schrittweise Abschaffung des Soli. Ein Schritt, der auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben steht. Davon sollen nun insgesamt 35 Millionen Bürger profitieren – und insgesamt etwa 11 Milliarden Euro pro Jahr sparen. Zum 1. Januar 2021 trat der erste Schritt dieser Abschaffung in Kraft. Dieser betrifft rund 90 Prozent der deutschen Steuerzahler. Konkret bedeutet das, dass die Freigrenze, bis zu der Steuerzahler den Soli nicht entrichten mussten, von 972 Euro auf 16.956 Euro anstieg. Über dieser Freigrenze gibt es noch eine Milderungszone, die dafür sorgt, dass Steuerzahler knapp über der Grenze nicht sofort den vollen Betrag zahlen. Diese Veränderung betrifft noch einmal 6,5 Prozent, sodass insgesamt 96,5 Prozent aller Deutschen weniger abgeben müssen.

„Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist, zusammen mit den Steuersenkungen, die wir jetzt für Familien auf den Weg gebracht haben, die größte Steuerentlastung seit sehr, sehr langer Zeit.“ – Olaf Scholz, Finanzminister

Vorteile vom Soli-Wegfall

Johann Forster, Leiter Maklervertrieb Süddeutschland und Zentrale Maklerbetreuung

Doch welche Vorteile haben Kunden genau von der Soli-Abschaffung? Dazu haben wir Johann Forster, Leiter Maklervertrieb Süddeutschland und Zentrale Maklerbetreuung, sowie Thomas Atsch, Leiter Maklervertrieb Norddeutschland, befragt. „Grundsätzlich betrug der Solidaritätszuschlag bis zum 31.12.2020 genau 5,5 Prozent der jeweiligen Einkommenssteuer. Dieser Beitrag wurde automatisch vom Gehalt abgezogen. Das bedeutet, der Arbeitgeber hat den Soli direkt bei der Gehaltsabrechnung zusammen mit der Lohnsteuer abgeführt. Für geschätzte 90 Prozent der Soli-Zahler fällt das ab 2021 weg“, erklärt Johann Forster. Und Thomas Atsch ergänzt: „Nach dem Motto „Was lange währt, wird endlich gut“ hat sich die große Koalition jetzt endlich – nach drei Jahren – auf die vereinbarten Steuerentlastungen geeinigt. Vor allem für niedrige und mittlere Einkommen bedeutet das zusätzliche freie finanzielle Mittel.“

„Unsere Kunden werden deutlich mehr Geld in der Tasche haben.“ – Thomas Atsch, Leiter Maklervertrieb Norddeutschland

Privat vorsorgen mit Soli-Geld

Thomas Atsch, Leiter Maklervertrieb Norddeutschland

Dabei stellt sich jedoch die Frage: Wohin mit dem Ersparten? In Zeiten der Nullzinspolitik werfen Sparbücher und Girokonten nicht mehr so viel ab wie früher. Die Lösung: Kunden können hier leicht in Gesundheitsvorsorge investieren. „Das Thema Gesundheit hat mit Eintreten der Pandemie eine noch größere Bedeutung eingenommen“, argumentiert Johann Forster. „Das heißt, die Bevölkerung ist jetzt sensibilisiert und priorisiert die Gesundheit. Ein Großteil der Deutschen sieht die Notwendigkeit von Prävention, gesunder Ernährung und Bewegung. Und sie sind bereit, für diese Themen privat zu investieren.“

Atsch zufolge sind vor allem Vorsorge-, Brillen- und Zahntarife derzeit schwer im Trend. „Dies in Kombination mit den freiwerdenden Soli-Mitteln ermöglicht vor allem zu Beginn des Jahres gute Ansprachemöglichkeiten.“ Vermittler müssen hier allerdings zeitnah reagieren, denn je weiter das Jahr voranschreitet, umso mehr gewöhnen die Kunden sich an die zusätzlichen Euros. Und sind womöglich weniger gewillt, wieder auf sie zu verzichten.

VorsorgePRIVAT: Die Soli-Lösung

Die UKV – Union Krankenversicherung und die Bayerische Beamtenkrankenkasse bieten hier vielfältige Lösungen für die Gesundheitsvorsorge. „Wir bieten als Gesundheitspartner Zusatzabsicherungsmöglichkeiten in den Bereichen ambulant, stationär und Zahn. Insbesondere im ambulanten Bereich haben wir mit dem Tarif VorsorgePRIVAT umfassende Leistungen für die Vorsorge im Repertoire. Da ist für jeden das Richtige dabei“, erklärt Forster.

Das Bundesfinanzministerium stellt hierzu ein Tool zur Verfügung, mit dem Betroffene ihre jährliche Ersparnis berechnen können.

Titelbild und Beitragsbilder: © Versicherungskammer Maklermanagement Kranken

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Hat Kunstgeschichte und Literatur studiert. Schreibt gerne. So gerne, dass er sich sowohl in der NewFinance-Redaktion als auch in der Freizeit damit beschäftigt. Und sollte er mal nicht schreiben, interessiert er sich für E-Sport, Wirtschaft und dafür, wer gerade an der Börse abrutscht.