Der Gastronomie-Knigge: Regeln im Restaurant

Der Gastronomie-Knigge: Sicher im Restaurant
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Deutschland befindet sich trotz lokalen Ausbrüchen auf dem Weg zurück in die Normalität. Auch dem Geschäftsessen oder dem Feierabend-Bier mit den Kollegen steht nichts mehr im Wege. Hier gibt es allerdings sowohl von Seite der Gastronomen als auch von Gastseite einige Regeln zu beachten. Wir geben fünf Tipps.

Andere (Bundes)Länder, andere Sitten

Für alle diese Tipps gilt: Vermittler sollten stets für ihr jeweiliges Bundesland prüfen, welche Corona-Regeln genau gelten. Diese können variieren, da die Bundesregierung den Umgang mit der Pandemie den Ländern überlassen hat. Informationen zu den genauem Regulierungen gibt es etwa bei den lokalen IHKs und auf den Webseiten der Städte. Das Robert-Koch-Institut stellt weiterhin Regeln für den generellen Umgang mit Pandemien bereit.

Abstand halten!

„Social Distancing“ ist nach wie vor eines der großen Schlagworte im Umgang mit dem Coronavirus. Im Bayerischen Ministerialblatt vom 22. Juli ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern vorgegeben, den Besucher von Gastronomiebetrieben einhalten sollen. Und zwar in sämtlichen Räumen einschließlich der sanitären Anlagen sowie dem Außenbereich. Gäste, für die im „Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum nicht gilt“, müssen diese Abstandsregel nicht befolgen. Die Stadt Berlin geht ebenfalls von einem Abstand von 1,5 Metern aus, der allerdings überall einzuhalten ist. Ausgenommen davon sind lediglich Berufe, für die körperliche Nähe und Kontakt unvermeidbar sind. Und wenn Sie einen Kundentermin im Biergarten ausgemacht haben, achten Sie darauf, den Körperkontakt auf den „Ellbogen-Gruß“ zu beschränken. Dies reduziert das Ansteckungsrisiko. Ebenfalls wichtig: Halten Sie sich stets an die Anweisungen des Personals. Dieses hat in der Krise die Verantwortung dafür, dass es im jeweiligen Betrieb keinen Ausbruch gibt.

Reservieren ist alles

Aus dem Abstand ergibt sich die zweite Regel: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Buchstäblich. In Zeiten der Pandemie haben Gastronomiebetriebe alle Hände voll damit zu tun, die Hygieneregeln einzuhalten. Die „Steuerung“ der Gäste ist so wichtig wie nie zuvor. Dementsprechend kann es sein, dass sie bei einem „zu vollen Haus“ Gäste abweisen. In München müssen Betriebe zum Beispiel den Einlass begrenzen. Darum sollten Sie, sofern Sie einen Restaurantbesuch planen, frühzeitig einen Tisch reservieren. In Schleswig-Holstein ist eine Reservierung, wenigstens aber eine Anmeldung bei Spontanbesuchen, laut der IHK Kiel sogar Pflicht. In der Gaststätte müssen Gäste nach § 4 Absatz 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung Name, Anschrift und, sofern vorhanden, eine digitale Kontaktadresse nennen, damit im Infektionsfall die Infektionskette nachvollzogen werden kann.

Außenbereich vorziehen

Die Hauptübertragungswege vor das Coronavirus sind die Tröpfcheninfektion und Aerosole (Angaben des RKI). Vor allem die Übertragung durch Aerosole ist gefährlich. Es handelt sich dabei um winzige Wassertröpfchen, die jeder produziert und einatmet, ohne es zu merken. In geschlossenen Räumen können sich Aerosole verteilen und so im Zweifel auch Menschen anstecken, die zum „Ausatmer“ keinen engeren Kontakt hatten. Das Einhalten des Mindestabstands kann in solchen Fällen nicht mehr zum Schutz ausreichen. Aus diesem Grund bietet es sich für das Feierabendbier oder das Geschäftsessen an, auf den Außenbereich eines gastronomischen Betriebs auszuweichen.

Maske nicht vergessen

Der Mund- und Nasenschutz steht ebenfalls weit oben auf der Prioritätenliste der Maßnahmen gegen eine Verbreitung des Virus. Wie das Robert-Koch-Institut berichtet, kann das Tragen von „nicht-medizinischer Alltagsmasken“ oder Community-Masken das Risiko einer Ansteckung deutlich verringern. Die Bundesregierung weist zudem auf regelmäßiges Händewaschen und auf das Einhalten der Nies- und Hustenregeln hin. Restaurants müssen derzeit dafür sorgen, dass stets genug Desinfektionsmittel, Einweg-Handtücher und Seife vorrätig sind. Die Masken müssen Gäste von Gastronomieeinrichtungen immer dann tragen, wenn sie nicht an ihrem Platz sitzen – also sowohl vom Eingang zum Tisch und beim Gang zur Toilette, als auch beim Rauchen zwischendurch oder dann, wenn sie das Restaurant verlassen. Vorsicht: Verstöße gegen die Maskenpflicht können zu Bußgeldern führen.

Kontaktlos bezahlen

Wie der Bankenverband bereits im Mai herausfand, greifen die Deutschen während der Krise zunehmend auf bargeldloses Bezahlen zurück. Der IHK zufolge ist diese Maßnahme ebenfalls dabei behilflich, das Ansteckungsrisiko zu verringern. Und das gilt nicht nur für das Weiterreichen von Geld – auch der Besuch des nächsten Bargeldautomaten bleibt Euch so erspart. Mittlerweile funktionieren viele Kreditkarten auch gänzlich kontaktlos über “NFC”-Technologie. Diese müssen nur über einen Scanner gehalten werden.

Infografik: Pandemie beschleunigt Trend zum bargeldlosen Bezahlen | Statista
Quelle: Statista

Und wie können Vermittler ihre Kunden und sich selbst im eigenen Büro vor einer Ansteckung schützen? Alle wichtigen Informationen dazu finden Interessierte in den Maklernews.

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche Empfehlung der Versicherungskammer handelt, da wir in diesem Zusammenhang keine Rechtsberatung für selbständige Vermittler leisten können.

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