Oft wurde der „Verhaltenskodex für den Vertrieb“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von Versicherungsmaklern stark kritisiert. Zu wenig berücksichtige er die Rechtsstellung der Versicherungsmakler als Interessenvertreter und Sachverwalter der Kunden, so der SdV (Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V.). Nun hat der SdV den deutschen Versicherern ein selbsterstelltes Regelwerk übersandt, das dazu dienen soll, den GDV-Kodex abzulösen.
Zwar sei die Idee, die einheitlichen Verhaltensregeln im Versicherungsvertrieb zu verankern, grundsätzlich richtig und trage auch zur Imageverbesserung der Branche bei. „Für unsere Mitglieder, die als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO bzw. § 59 Abs. 3 VVG tätig sind, haben wir dennoch den SdV-Kodex für Versicherungsmakler geschaffen.“ , so der SdV. Laut Finanzfachzeitschrift procontra heißt es im SdV-Newsletter weiter, der Kodex berücksichtige „die besondere Rechtsstellung des Versicherungsmaklers und stellt mehr als der GDV-Kodex auf das Tätigkeitsprofil des Versicherungsmaklers ab. Sollten Sie zukünftig von einem Versicherer aufgefordert werden, einen Kodex verbindlich anzuerkennen, so verweisen Sie gerne zukünftig auf den SdV-Kodex.“
Bild: Sergey Nivens