Im Netz lieber mit doppeltem Boden: Rechtsfragen für die digitale Beratung

Im Netz lieber mit doppeltem Boden: Rechtsfragen für die digitale Beratung

Aufgepasst und mitgemacht: Mit großen Schritten rückt die neue digitale Maklerwerkstatt näher. Zwischen dem 22. September und dem 25. September habt Ihr die Chance auf spannende Fachvorträge und hilfreiche Praxistipps von Branchenexperten und externen Speakern. Einer von ihnen ist Björn Thorben M. Jöhnke, Rechtsanwalt bei der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB.

Keine Angst vor digitaler Beratung

Björn Thorben M. Jöhnke spricht in seinem Vortrag „Rechtliche Fallstricke in der Digitalberatung“ über verschiedenste Rechtsfragen zur digitalen Beratung. Dabei liegt der Fokus zuerst auf den digitalen Maklerunterlagen, etwa dem Maklervertrag oder der digitalen Einwilligung des Kunden. Außerdem klärt Jöhnke Euch über rechtliche Eigenheiten der Videoberatung auf und nimmt Ängste vor dem Einstieg in die digitale Beratung. Darüber hinaus räumt der Experte mit bereits fest etablierten Mythen hinsichtlich der Digitalisierung auf. Zum Beispiel, welche digitalen Unterlagen eine Gegenzeichnung verlangen und welche im Original vorhanden sein müssen, um etwa vor Gericht wirksam zu sein.

Tücken der digitalen „Visitenkarte“

Und wie sieht es mit der „digitalen Visitenkarte“ des Maklers, also seiner Webseite, aus? Hier tun sich viele Chancen auf, etwa die Präsentation des eigenen Unternehmens, aber eine Webseite kann den Vermittler ebenfalls vor rechtliche Herausforderungen stellen. Björn Thorben M. Jöhnke wird in seinem Vortrag aufzeigen, welche das sind und wie Ihr sie bewältigt oder gar umgeht. Wie es richtig geht, erklärt Jöhnke mittels Fallbeispielen direkt aus seiner Kanzlei.

„Ich denke, dass die digitale Konkurrenz in Zukunft stärker wird.“ – Björn Thorben M. Jöhnke

Darüber hinaus geht Björn Thorben M. Jöhnke auf diese und weitere Fragen ein:

  • Warum sollte auf die Vermittlervollmacht besonders großer Wert gelegt werden?
  • Sind Service-Calls vonseiten des Maklers erlaubt? Etwa, um Bestandskunden auch andere Produkte nahe zu bringen?
  • Welche Vorteile hat die elektronische Unterschrift?
  • Wie machen Vermittler sich hinsichtlich Abmahnungen angreifbar und wie können sie die „Lücken“ schließen?
  • Welche gesetzlichen Veränderungen beeinflussen die Branche?

Am 22. September geht es los

Die digitale Maklerwerkstatt öffnet ihre Tore am 22. September um 10:00 Uhr. Am 23. September findet der Impulsvortrag von Björn Thorben M. Jöhnke statt, mit einer Wiederholung am Freitag, den 25. September. Zur Anmeldung gelangt Ihr über diesen Link. Und weitere Informationen zur digitalen Maklerwerkstatt finden Interessierte auf unserem Blog.

Titelbild: © Björn Thorben M. Jöhnke