PKV-Verband erzielt erste Erfolge gegen rufschädigende Billigangebote

Billigangebote

Seit einigen Monaten sieht sich der Verband der Privaten Krankenversicherungen veranlasst, gegen Billigangebote für Versicherungen vorzugehen. Es lägen mittlerweile fünf Unterlassungserklärungen vor, so Verbandsdirektor Volker Leienbach in einer Pressemitteilung auf der Webseite des PKV-Verbands. Den insgesamt acht bundesweit abgemahnten Anbietern wird vorgeworfen, durch irreführende Werbung unlauteren Wettbewerb zu begehen.

„Fragwürdige Werbetricks à la ‚PKV ab 59 Euro‘ haben mit den realen Angeboten einer Privaten Krankenversicherung nichts zu tun und schaden dem Ruf der gesamten Branche“, so Leienbach. Es sei kein einziger Tarif bekannt, der zu den genannten Billig-Beiträgen den normalen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung böte. Einzelne Tarife mit „derart geringen Beiträgen“ seien an enge Voraussetzungen geknüpft, bezögen sich nur auf spezielle Zielgruppen wie Beamtenanwärter oder Studenten und seien meist auch speziell, zum Beispiel ohne Altersrückstellungen, kalkuliert.

„Bei vielen Lockvogel-Anzeigen sind Abmahnungen nicht erfolgversprechend, weil sich die Anbieter hinter dubiosen Internetadressen im Ausland verstecken. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass Adressenhändler am Werk sind. Manche Anzeigen führen direkt zu Fragebögen, auf denen persönliche Daten gesammelt werden. Der PKV-Verband wird weiterhin gegen diese Verbrauchertäuschungen vorgehen.“

Titelbild: © Coloures-pic