Pflegereform 2017: Neue Pflege-Tarife ab 1. Januar

Pflegereform

Mit dem 1. Januar 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft, die bisher umfassendste Reform seit Bestehen der Pflege-Pflichtversicherung. Neben einem neuen Begutachtungsverfahren wird unter anderem der Begriff “Pflegebedürftigkeit” neu definiert. Die UKV – Union Krankenversicherung und die Bayerische Beamtenkrankenkasse passen ihre Pflegetagegeld-Tarife den neuen Anforderungen an und bauen damit ihre Marktposition weiter aus.

Neu: PflegePRIVAT Premium & PflegePRIVAT Premium Plus

Die Union Krankenversicherung und die Bayerische Beamtenkrankenkasse tragen den veränderten Anforderungen des Pflegestärkungsgesetzes Rechnung: Neben einer Anpassung des Tarifs FörderPflege an die fünf Pflegegrade, bringen sie zwei neue Tagegeld-Varianten auf den Markt – PflegePRIVAT Premium und PflegePRIVAT Premium Plus.

Diese Pflege-Produkte leisten bereits vom ersten Tag an – auch rückwirkend* – in allen fünf Pflegegraden. Versicherte profitieren außerdem von weiteren Vorteilen:

  • keine Wartezeit
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Dynamisierung bis zum Höchstalter von 80 Jahren, sogar im Leistungsfall
  • u.v.m.
Wichtig für Vermittler

Die eigens für die Reform erstellten Premium-Produkte können mit dem Tarif FörderPflege kombiniert werden. Eine Verknüpfung der neuen Produktvarianten ist sowohl untereinander als auch mit den Alt-Tarifen ausgeschlossen.

Mit Beginn des Jahres 2017 werden die bisherigen Produkte PflegePREMIUM, OPTIMAL und OPTION geschlossen. In Papierform bis 31. Januar eingereichte Altanträge werden von uns noch bearbeitet.

Ihr habt noch weitere Fragen? Dann freuen wir uns auf Eure Nachricht: service@maklermanagement-kranken.de

*ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit, auch bei verspäteter Antragstellung

Titelbild: ©goodluz

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