Pflege: Selbstbestimmt und gut versorgt im neuen Jahr!

Über 500.000 Leistungsberechtigte mehr: Ab 1. Januar 2017 tritt das neue Pflegegesetz (PSG II) in Kraft und markiert eine der umfassendsten Reformen in der Geschichte der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ihre Bedingungen werden sich zwar größtenteils deutlich verbessern, doch bleibt eine private Pflegevorsorge weiter notwendig. Der Maklermanagement Kranken passt sich in Tarif- und Service-Leistung den neuen Gegebenheiten an.

Pflege-Reform 2017: Vieles ändert sich …

Nachdem das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) 2015 bereits die Leistungen verbessert hat, werden mit der zweiten Reform Kernstücke der Gesetzgebung verändert und neu gedacht. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu definiert, es gilt ein neues Begutachtungsverfahren und anstatt drei Stufen gibt es fünf Pflege-Grade. Das Ergebnis: 500.000 mehr Menschen erhalten Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ob körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt. Betroffene – auch Demenzkranke – haben gleichberechtigt Anspruch darauf. Für Pflegebedürftige wirken sich die Veränderungen positiv auf ihre Gesamtsituation aus. Pflegende Angehörige und Pflegekräfte erhalten zudem mehr Unterstützung vom Staat. Die Kernstücke der Reform im Überblick:

… doch eines bleibt

Auch wenn die Reform deutliche Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen bewirkt, tut dies der Notwendigkeit der privaten Pflegevorsorge keinen Abbruch. Im Gegenteil, egal ob im Kreise der Familie zu Hause oder im Heim, eine bedarfsgerechte und liebevolle Pflege ist aufwendig und kostet! Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur rund die Hälfte der tatsächlichen Pflegekosten. Tendenz steigend. Die überalternde Gesellschaft fordert ihren Tribut. Bereits heute ist laut Statistischem Bundesamt jeder dritte Über-80-Jährige ein Pflegefall. Die verbesserte medizinische Versorgung lässt die Bürger älter werden. Zugleich steigt die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens zum Pflegefall zu werden.

Hohes Markt-Potential: Mit neuen Tarifen an Eurer Seite

Schon seit mehr als 20 Jahren soll die Pflege-Zusatzversicherung der Markt der Zukunft sein. Vor dem demografischen Hintergrund ist der Markt für Vermittler lukrativ, und noch lange nicht ausgereizt. Nach Angaben des PKV-Verbandes haben gerade einmal 4,1 Prozent der Deutschen privat vorgesorgt. Die Zahlen wachsen dennoch, nicht schnell aber stetig. Für Vermittler ergeben sich langfristige Vertriebschancen, ein Potenzial, das es auszuschöpfen gilt.

Unsere Krankenversicherer, die Union Krankenversicherung und die Bayerische Beamtenkrankenkasse haben ihre Pflegetagegeld-Tarife entsprechend der Reform und den Bedürfnissen ihrer Kunden optimiert. Der Tarif FörderPflege wurde an die gesetzlichen Änderungen angepasst. Zudem haben sie zwei neue Produkt-Varianten auf den Markt gebracht: Pflege PRIVAT Premium und Pflege PRIVAT Premium Plus. Diese leisten, auch rückwirkend*, vom ersten Tag an. Keine Wartezeiten, weltweiter Versicherungsschutz sowie eine Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 3 sind nur einige der zahlreichen Vorteile, von denen Versicherte profitieren.

Die neuen Tarife wirken sich zusammen mit dem hohen Marktpotential ebenso gewinnbringend auf den Vermittler aus. Mit der Union Krankenversicherung und der Bayerischen Beamtenkrankenkasse profitieren wir von zwei erfahrenen Versicherungsgesellschaften, die sich bereits erfolgreich als feste Größen im Markt etabliert haben.

Zur Verkaufsunterstützung von Vermittlern, haben wir neben einem Video einen Vertriebsleitfaden und einen Produkt-Flyer zum Download auf der rechten Seite bereitgestellt.

*ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit, auch bei verspäteter Antragstellung

Titelbild: ©GattyImages

Beitragsbild: ©Konzern VKB und Vertriebspartner

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