Im vergangenen Jahr sind die Beschwerden, die Kunden beim Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung eingereicht haben, gesunken. Zu diesem Schluss kommt der jährliche Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns.
Zahl der Beschwerden sinkt
Konkret hatte die Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr 5.953 Beschwerden zu verzeichnen. Im direkten Vergleich mit dem Jahr 2018 bedeutet das ein Minus von 18,9 Prozent. Allerdings lag diese Zahl nur knapp unter dem Mittelwert von 6.161 Antragseingängen, die die Schlichtungsstelle zwischen 2009 und 2019 aufzeichnete. 2018 stellte allerdings mit 7.348 Beschwerden einen Höhepunkt dar. Ungewöhnlich viele Anträge resultierten hierbei aus Beitragsanpassungen in der Krankheitskostenvollversicherung, die gegen Ende des Jahres eingingen. Insgesamt liegt die Zahl der Beschwerden angesichts der über 40 Millionen Versicherten in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung bei unter 0,02 Prozent.
„Auffällig ist im Jahr 2019, dass die Zahl der eingereichten Schlichtungsanträge im Vergleich zum Vorjahr erheblich zurückgegangen ist.“ – Heinz Lanfermann, PKV-Ombudsmann, im Tätigkeitsbericht 2019
951 Absagen vom Ombudsmann
Von den fast 6.000 eingereichten Beschwerden lehnte die Schlichtungsstelle 951 ab. In 725 Fällen fiel der Gegenstand des Streits nicht in die Zuständigkeit des Ombudsmanns. In 128 weiteren Fällen hatte der sich Beschwerende seinen Streitanspruch dem Antragsgegner gegenüber nicht deutlich genug gemacht.
Kunden prangern Beitragsanpassungen an
Vorrangig fanden sich die Themen Beitragserhöhung, medizinische Notwendigkeit der Behandlungsmaßnahme und Gebührenstreitigkeiten unter den Gründen für eine Beschwerde beim Ombudsmann. Der Report bezeichnet etwa die Häufung von Beitragsanpassungen innerhalb der Privaten Pflegepflicht- oder Pflegezusatzversicherung als auffällig. Für einzelne Versicherte erhöhte sich der Beitrag sowohl zum 1. Januar 2019 als auch am selben Tag des laufenden Jahres. Auslöser dafür waren die Pflegestärkungsgesetze.
Der Preis für Fortschritt
Auch war der Fortschritt ein Beschwerdefaktor. Der Grund: Innovative Techniken und neue Behandlungsmethoden sind schon durch die fortschrittliche Technik teurer. Hier kommt die Frage auf, ob der Versicherer für diese Kosten aufkommt oder nicht. So bezogen sich Schlichtungsanträge im Bereich der Kostenerstattung oft auf Hörgeräte. Als Grund hierfür gibt der Report die Diskrepanz zwischen den am Markt verfügbaren High-Tech-Hörgeräten und dem Erstattungsanspruch gegenüber dem Krankenversicherer an. Medizinische Notwendigkeit ist mit 16,6 Prozent auf dem zweiten Platz der Beschwerden.
Die Verteilung der angenommenen Anträge nach Versicherungsvertrag:
- Krankheitskostenvollversicherung: 81 Prozent
- Zusatzversicherung: 15,2 Prozent
- Pflegepflichtversicherung: 3,8 Prozent
Positiver Trend
Weitere Gründe für die verringerte Zahl der Beschwerden könnten eine höhere Beratungsqualität sowie Fortschritte in der Produktgestaltung sein. Mit dem Wissen um die “Problemherde” ihrer Kunden können Vermittler etwa im Beratungsgespräch punkten.
Weitere Tätigkeitsberichte finden Interessierte auf der Homepage des Ombudsmanns für die Private Kranken- und Pflegeversicherung.
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