Makler-Website: Der Impressums-Check!

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“Ein falsches Impressum ist der Spielplatz der Abmahnanwälte” (Autor unbekannt)

Ein Impressum auf der eigenen Website ist laut Telemediengesetz § 5 in Deutschland Pflicht. Doch bei einer eher unscheinbar wirkenden Unterseite wie dieser können Fehler gravierende Folgen haben. Das ist zu beachten, damit das Impressum nicht zum rechtlichen Stolperstein wird.

Impressums-Check: Schärfere Regeln

Seit Anfang Februar 2017 sind Versicherungsmakler mit mindestens elf Mitarbeitern laut neuer Regeln des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) verpflichtet, den Verbraucher darüber zu informieren, inwieweit er bereit ist, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren mit einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen um diesen Hinweis erweitert werden. Ebenso ist es wichtig, das Impressum mit einem betreffenden Passus zu ergänzen.

Kommen Makler der Hinweispflicht nicht nach, kann es für sie im Streitfall teuer werden. Verbraucherschützer und Anwälte dürfen Abmahnungen aussprechen, sofern sie davon erfahren.

Makler mit weniger Mitarbeitern bleiben davon nicht unberührt. Sie sind ebenso verpflichtet, die Verbraucherschlichtungsstelle mit Namen und Adresse korrekt auf der Impressums-Seite anzugeben. Provision-online rät grundsätzlich – unabhängig von der Mitarbeiteranzahl – auf die Internetseite zur Streitbeilegung der Europäischen Union zu verweisen.

Verbraucherfreundlich: Einfache Kontaktmöglichkeit

Ziel dieser Regeln ist der maximale Kundenschutz. Der Vermittler muss dem Kunden die Möglichkeit einräumen, seine Beschwerde im Fall einer Beanstandung so einfach wie möglich vorzubringen. Laut Gesetzgeber gewährleisten eine E-Mail-Adresse und eine Offline-Kontaktmöglichkeit wie Telefonnummer und Anschrift eine unmittelbare Kommunikation. Nicht zu vergessen: Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten. Die Hausadresse muss – juristisch formuliert – “ladungsfähig” sein. Das heißt, Kunden sind im Ernstfall in der Lage, dem Makler einen Besuch abzustatten. Eine bloße Postanschrift reicht somit nicht aus.

Facebook, Google & Co.: Datenschutzerklärung

Werden auf der Makler-Website personenbezogene Daten erhoben, muss der Vermittler den Verbraucher davon in Kenntnis setzen. Unter personenbezogenen Daten werden Angaben wie Name, Adresse, E-Mail und die IP-Adresse des Kunden verstanden. Viele Seiten arbeiten mit so genannten Cookies. Verknüpft mit speziellen Social-Media-Plug-ins und Analyse-Programmen können Seiten-Betreiber das Online-Verhalten der Besucher untersuchen und ihre Angebote dem Nutzerverhalten anpassen.

Über Umfang und Zweck der Datenerhebung muss der Besucher im Impressum informiert werden. Außerdem muss ihm durch einen Link, die Möglichkeit eingeräumt werden, der Erhebung durch Social-Media Plug-ins und anderer Analyse-Programme wie Google Analytics aktiv widersprechen zu können.

Weiterhin gilt

  • Die vollständige Angabe des Handelsregisters, der dazugehörigen Registernummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist ebenso Pflicht.
  • Sofern über die Website Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, sind eine korrekte Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular notwendig.
  • Zudem müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufbar und auf aktuellem Stand sein.
Unser Tipp

Die Auflistung nennungspflichtiger Angaben ist nicht vollständig. Je nach individuellem Anforderungsprofil der Seite sind weitere Pflichtangaben nicht ausgeschlossen. Sollten bei Euch Unsicherheiten bestehen, unterzieht Eure Seite vor Veröffentlichung einer Prüfung durch einen Fachanwalt.

Eigenschaften, die eine erfolgreiche Website auszeichnen, könnt ihr hier nachlesen.

Titelbild: ©georgejmclittle