BK und UKV haben ihre Leistungen dem medizinischen Fortschritt angepasst. Bereits in den letzten Jahren haben sie die Leistungen ihrer Tarife schrittweise überarbeitet. Die aktuelle Überprüfung der Preis- und Leistungsverzeichnisse (PuL) für zahntechnische Maßnahmen hat ergeben, dass das PuL „Premium“ weiterhin den Anforderungen an ein Premium-Leistungsverzeichnis entspricht. Die Preis- und Leistungsverzeichnisse „Compact“ und der „V-Tarife“ in der Kranken-Vollversicherung sind angepasst und die erstattungsfähigen Beiträge um durchschnittlich zehn Prozent erhöht worden.
Leistungsverbesserungen im Rahmen der Unisex-Einführung gelten von nun an auch für Bestandskunden in den Vollversicherungstarifen. Dazu zählen zum Beispiel die Übernahme der Kosten für:
- ambulante Palliativmedizin und für Hospize
- ambulante Behandlungspflege
- medizinisch notwendige Begleitperson im Krankenhaus (Rooming in)
- professionelle Zahnreinigung
Aktualisierung der Versicherungsbedingungen
Verbesserungen ergeben sich ab sofort auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB/KK) und (GVB/KK) sowie in den Bedingungen einiger Vollversicherungstarife. Für gesetzlich vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen werden die dort vorgesehenen Altersgrenzen und zeitlichen Intervalle nicht angewendet. Damit erstatten BK und UKV die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von Lebensalter und der Häufigkeit.
Kundeninformation zur Kranken-Vollversicherung
Von April bis Juli 2015 informieren BK und UKV alle betroffenen Kunden über die Leistungsverbesserungen in der Kranken-Vollversicherung. Dabei werden alte und neue Bedingungen gegenüber gestellt. Soweit betroffen, erhalten die Kunden auch das neue PuL für zahntechnische Maßnahmen „Compact“ bzw. der „V-Tarife“.