Auslandskrankenversicherung: Den Kunden vor Kosten schützen

Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung

Urlaub soll die Seele und den Körper entspannen. Manchen Urlaubern macht eine Erkrankung aber einen Strich durch die Rechnung. Wie das Versicherungsjournal im November berichtete, so auch im Fall einer Familie aus Hessen: Die zwölfjährige Tochter litt im Türkei-Urlaub unter einer schweren Magen-Darm-Entzündung und benötigte dringend ärztliche Behandlung.

GKV zahlt nicht

Auf Anraten des Hotelarztes wurde das Mädchen von einem Notarzt in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Nach kurzer Zeit konnte sie wieder entlassen werden. Zum Glück. Aber die ganze Sache hatte ein unangenehmes Nachspiel für die Mutter. Denn die Klinik stellte ihr für die Behandlung eine Rechnung über 2.300 Euro. Halb so wild, dachte sich die Frau und reichte die Rechnung zur Erstattung bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein. Und machte dabei leider einen Denkfehler. Der Versicherer verweigerte die Zahlung. Der Grund: Es handelte sich um eine Privatklinik.

Klage abgewiesen

Die Mutter klagte. Trotz des bestehenden Sozialversicherungsabkommens mit der Türkei, das eine Kostenübernahme in so einem Fall eigentlich garantiert, bekam der Versicherer Recht. Denn die GKV sei nur zur Übernahme der Kosten verpflichtet, die in einem staatlichen Krankenhaus entstanden wären. Umgerechnet etwa 370 Euro. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Sozialversicherungsabkommen? Bringt’s nicht.

Die Mutter bleibt folglich auf dem Großteil der Kosten für den Krankenhausaufenthalt sitzen. Das Urteil zeigt eindrücklich: Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung ist in vielen Ländern nur bedingt ausreichend. Auch, wenn Sozialversicherungsabkommen bestehen. Auf Nummer sicher gehen Eure Kunden nur, wenn sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Horrende Kosten können sie so vermeiden.

„Hervorragend“

Eine ausgezeichnete Absicherung bietet die Auslandsreisekrankversicherung AKD der UKV – Union Krankenversicherung. Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg bedachte sie deshalb in diesem Jahr mit dem Prädikat „hervorragend“. Dabei wurden die Versicherungsbedingungen, also die „Hard Facts“ analysiert.

Starker Schutz zum kleinen Preis

Der Tarif sichert Urlaubsreisen bis maximal 56 Tage optimal ab. Und das weltweit. Egal, ob der Kunde medizinische Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen benötigt, oder zur Behandlung nach Deutschland zurückreisen muss: Die UKV springt hier ein. Auch die Kosten für Arzneimittel sind inbegriffen. Das alles gibt es bereits für einen Jahresbeitrag von 11,50 Euro. Versicherte ab 65 Jahren zahlen jährlich knapp 40 Euro. Auch, wenn Euer Kunde einen längeren Auslandsaufenthalt plant, ist er bei uns mit dem Tarif GesundheitGLOBAL gut aufgehoben.

Titelbild: © sun

8 Kommentare

    • Lieber Herr Sobkowski,
      perfekte Frage, auch daran haben wir gedacht!
      Ab sofort gibt es rund um die bKV das passende Angebot. Unser Regionalleiter bKV beantwortet ihnen gerne
      jede Frage zu diesem Thema.
      Seine Mailadresse michael.krzyzek@vk-makler.de oder Mobil: (01 51) 25 54 56 91

  1. Unser GesundheitGLOBAL ist ideal für Langzeitaufenthalte im Ausland. Link siehe oben. Darunter findest du alle Infos.

  2. […] Denn Wärme und Palmen gibt es zur Weihnachtszeit vor allem weiter weg von zuhause. Da, wo die gesetzliche Krankenversicherung oft nicht greift. Auch, wenn es mit dem Urlaubsland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen gibt, ist eine vollständige Kostenübernahme im Behandlungsfall nicht immer selbstverständlich. Die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich in der Regel an den Standards der gesetzlichen Krankenkassen im Partnerland. Und die sind oftmals nicht so hoch wie in Deutschland. Das zeigt ein Gerichtsurteil aus dem November. […]

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