Facebook & WhatsApp: Das müssen Vermittler jetzt beachten!

Kommunikation Facebook

Das Vertrauen der Facebook-Nutzer in das weltweit größte soziale Netzwerk ist angeschlagen. 86 Prozent glauben nicht mehr daran, dass Facebook mit persönlichen Daten verantwortungsbewusst umgeht. Zu diesem Ergebnis gelangt eine aktuelle Studie von ARD-DeutschlandTRENDs. Und das Misstrauen dürfte weiter wachsen, denn die am Datenskandal beteiligte Analyse-Firma Cambridge Analytica musste zwar ihren Betrieb einstellen, doch weiterhin dringen neue Details an die Öffentlichkeit. Mittlerweile seien sogar schon 87 Millionen Nutzer vom Datenskandal betroffen.

Die Folge: Star-Investor Elon Musk hat seinen Facebook-Account gelöscht, weitere Prominente und Unternehmen taten es ihm medienwirksam gleich. Grund zur Panik besteht für Vermittler aber nicht. Folgendes solltet Ihr insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung jedoch beachten.

Selbstvermarktung über Facebook? Nur zu!

Facebook ist öffentlich in Ungnade gefallen. Als wäre dies nicht genug, gesellt sich zur Unsicherheit im Umgang mit sozialen Netzwerken spätestens ab Ende Mai 2018 eine schärfere Datenschutzverordnung (DS-GVO) hinzu. Was bedeutet das nun konkret für den Vermittler und sein Facebook-Profil?

So lange klar erkennbar ist, dass Euer Profil nur zu Repräsentationszwecken dient, ist dagegen – vor allem rechtlich – nichts einzuwenden. Zu dieser Einschätzung gelangt auch Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Vielmehr hält Jöhnke die voreilige Abkehr vom sozialen Netzwerk für kontraproduktiv. Zu Recht: Immerhin ziehen laut Statista nur zwei Prozent der Befragten in Betracht, das Netztwerk nach dem Skandal nicht mehr nutzen zu wollen. Dennoch ist auch auf Facebook ein rechtlich einwandfreies Impressum Pflicht.

Beratung über Facebook oder WhatsApp? Vorsicht!

Sobald aus einer bloßen Präsentation eine gezielte Beratung oder Produktempfehlung erwächst, ist Vorsicht geboten. Ein persönliches Gespräch unter vier Augen, telefonisch oder per E-Mail ist immer noch die sicherste Alternative. Warum? Vermittler unterliegen der Dokumentationspflicht. Allerdings haben sie keinen Einfluss darauf, wie lang und wie sicher die Dokumentation auf Facebook oder WhatsApp gewährleistet werden kann, woraus sich Haftungsrisiken ergeben, die Ihr nach Möglichkeit vermeiden solltet.

Zur Kunden-Beratung dürfen WhatsApp oder Facebook ohnehin nicht bedenkenlos eingesetzt werden. Da beide Dienste Daten sammeln, müssen Kunden erst darüber in Kenntnis gesetzt werden und einwilligen. Zudem muss in den Datenschutzbestimmungen und im Impressum ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ihr WhatsApp und vergleichbare Dienste nutzt und damit Kundendaten automatisch übermittelt und speichert.

Abgesehen davon, hat ein Großteil der Nutzer im Zuge des Skandals erfahren müssen, wie Facebook und WhatsApp Telefonbücher „ausspionieren“. Ein Imageschaden, der potentielle Kunden zur Vorsicht mahnt und Vermittler, die Beratungen darüber anbieten, von Vornherein ins Zwielicht rücken könnte.

DSGVO: Transparenter und sorgfältiger Umgang mit Kundendaten

Ab 25. Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Spätestens dann sind Vermittler angehalten, mit Kundendaten sorgsam umzugehen. Kunden müssen unter anderem genau darüber aufgeklärt werden, was mit ihren Daten passiert. Ihr solltet vor allem in der Lage sein, die Einhaltung der Datenschutzprinzipien jederzeit nachweisen zu können, wenn Euer Kunde es wünscht.

©Titelbild: bernardbodo / fotolia.com

2 Kommentare

  1. […] End-to-End-Verschlüsselung sichert über Messenger versendete Nachrichten und sorgt dafür, dass nur der Empfänger die Nachricht lesen kann. Besonders praktisch: Bekannte Messenger, etwa Whatsapp und Telegram, sind bereits mit dieser Technik ausgestattet. Doch aufgepasst, denn auch wenn die Nachrichten verschlüsselt sind, greift etwa im Falle von Whatsapp der Mutterkonzern Facebook die Telefonnummern derer ab, mit denen Ihr Kontakt haltet. Für den Makler ist dies wegen der DSGVO problematisch. Was Ihr im Bezug auf die DSGVO bei Facebook und WhatsApp beachten müsst, erfahrt Ihr hier. […]

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