Keine Pflichtversicherung für Elementarschäden

Elementarschäden

Auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister wurde der Pflichtversicherung für Elementarschäden eine Absage erteilt.

Die Justizminister haben auf ihrer Frühjahrskonferenz in Stuttgart am 17. und 18. Juni entschieden, dass es keine Pflichtversicherung für Elementarschäden geben wird. Staatshilfen soll aber nur erhalten, wer sich um eine Elementar-Police bemüht hat. Mit dieser hätten laut BdV viele Hausbesitzer endlich einen erschwinglichen Zugang zum Hochwasserschutz finden können. „Mit einer Versicherungspflicht wären die Versichertenkollektive groß genug, um einen flächendeckenden Schutz anbieten zu können. So lassen die Politiker die Verbraucher aber wortwörtlich im Starkregen stehen“, so Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. Doch auch das Argument der Justizminister zur Ablehnung der Pflichtversicherung ist nachvollziehbar: Wo Hochwasser-Risiko besteht, soll bitte erst gar nicht gebaut werden. Wenn in Überschwemmungsgebieten neue Häuser entstehen, wäre das auch eine Bedrohung für Leib und Leben.

Titelbild: © Brian Jackson – Fotolia

1 Kommentar

  1. Liebe Kollegen,

    wo lande ich, wenn ich dieses Kontaktformular absende/nutze.

    Gruß
    Thomas Atsch

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