Am 25.09.2015 fand die Herbsttagung der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) statt – mit einer diskussionswürdigen Botschaft: Die IGVM fordert eine Grundsatzentscheidung darüber, dass Versicherungsmakler über ein zweites Unternehmen auch eine Zulassung als Versicherungsberater erhalten können.
Voraussetzung dafür sei, dass die Tätigkeiten durch unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten vertreten werden. Wenn beispielweise das Maklergeschäft in Form einer GmbH betrieben würde und die Versicherungsberatung als Unternehmergesellschaft, sei auch derselbe Geschäftsführer kein Hindernis, erklärt Wilfried E. Simon, erster stellvertretender Vorsitzender der IGVM.
Ein IGVM-Vorstandmitglied, Michael Otto, hat diese Form der Lösung gewählt: Einerseits fungiert er als Geschäftsführer der Otto Assekuranzmakler KG, weiterhin als ebensolcher der Otto Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt). Doch ganz ohne Hindernisse scheint diese Doppelzulassung nicht zu funktionieren: Während die Doppelzulassung von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover akzeptiert wird, beurteilt die IHK Potsdam einen vergleichbaren Fall anders: Die Kammer stütze sich laut Simon dabei auf den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. und sieht in der Vorgehensweise eine Interessenkollision. Den ausführlichen Artikel können Sie hier nachlesen.
Bild: contrastwerkstatt