Forschung und Wissenschaft treiben den medizinischen Fortschritt voran. Es wird immer mehr auf gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung geachtet. Die Lebenserwartung lag 1960 bei 69 Jahren. 2012 ist sie bereits auf 81 Jahre gestiegen. Mit der höheren Lebenserwartung steigen auch die Kosten für Pflege im Alter. Zwar gibt es vom Staat Zuschüsse zu den Pflegekosten und es fließt auch Geld aus der Pflegepflichtversicherung, dennoch waren bereits 2014 nahezu eine halbe Million pflegebedürftige Menschen auf Sozialhilfe angewiesen. Besonders betroffen davon sind Frauen, von denen mehr als 291.000 nur mit staatlicher Hilfe zur Pflege anfallende Kosten bestreiten konnten.
Die Deutschen werden älter – das kostet!
Pflege kostet. Zurzeit werden noch zwei Drittel der Pflegebedürftigen zu Hause betreut. In den nächsten Jahren wird diese Zahl jedoch aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge abnehmen. Immer mehr Menschen werden Hilfe entsprechender Einrichtungen in Anspruch nehmen müssen. Auch wenn ein großer Anteil Senioren auf Erspartes zurückgreifen kann, muss bereits heute mit jährlich zusätzlichen 22.000 Euro Betreuungskosten in einem Heim bei Pflegestufe III gerechnet werden. Und auch, wenn man in jungen Jahren nicht daran denkt, dass man vielleicht einmal Pflege benötigt, sind es gerade die jungen Jahre, in denen man richtig sparen und für einen unbeschwerten Lebensabend sorgen kann.
Private Vorsorge für einen unbeschwerten Lebensabend
Eine Möglichkeit, im Alter nicht auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Das Argument, dass man ja schließlich nicht wisse, ob man im Alter einmal auf Pflege angewiesen sei, zählt nicht. Denn es kann auch der Fall eintreten, dass man selbst oder ein Angehöriger aufgrund von Krankheit schon sehr viel eher auf Pflege angewiesen ist. Bei den privaten Krankenkassen werden unterschiedliche Versicherungen angeboten, die nach persönlichen Aspekten und finanziellen Möglichkeiten zusammengestellt werden. Dabei kann zum Beispiel zwischen einem bestimmten monatlichen Betrag oder einem festgesetzten Prozentsatz der tatsächlichen monatlichen Pflegekosten gewählt werden. Seit 2013 wird die private Vorsorge auch vom Staat gefördert. Beim „Pflege-Bahr“ gibt es ab einer Eigenleistung von 10 Euro im Monat noch einmal 5 Euro von staatlicher Seite dazu.
Keine Wartezeiten – Leistungsanspruch ab dem ersten Tag
Welche Möglichkeiten es bei der privaten Pflegevorsorge gibt, lässt sich am Beispiel der verschiedenen Tarife der UKV – Union Krankenversicherung erklären. Hier kann der Kunde unter anderem zwischen den Tarifen PflegeOPTIMAL Plus und PflegePREMIUM Plus wählen. Bei beiden Versicherungen gelten ein Leistungsanspruch ab dem ersten Tag und eine Beitragsfreistellung mit dem Beginn der Leistungspflicht. Im Tarif PflegeOPTIMAL Plus besteht in der Pflegestufe III ein 100-prozentiger Anspruch auf Pflegetagegeldleistung bei erforderlicher und nicht erforderlicher vollstationärer Pflege und bei häuslicher sowie teilstationärer Pflege. In der Pflegestufe II bestehen ein 100-prozentiger Schutz bei erforderlicher vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege und ein 60-prozentiger Schutz bei nicht erforderlicher vollstationärer Pflege und häuslicher sowie teilstationärer Pflege. Bei Eintritt in die Pflegestufen II und III erhält man eine Einmalzahlung des 60-fachen Tagessatzes.
Mit PflegePREMIUM Plus über alle Pflegestufen hinweg abgesichert
Der Tarif PflegePREMIUM Plus bietet ein noch umfangreicheres Leistungspaket. Zusätzlich zu den Leistungen aus dem Paket PflegeOPTIMAL Plus werden hier auch die Pflegestufen I und 0 abgesichert. Bei der Pflegestufe I liegt eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vor. Das heißt, dass mindestens 90 Minuten täglicher Hilfebedarf entstehen, wovon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege (Körperhygiene, Mobilität, Ernährung) entfallen müssen. Bei der Pflegestufe 0 hat der Patient keinen oder nur einen geringen Pflegebedarf. Das liegt zum Beispiel bei psychisch kranken Menschen, Demenzpatienten oder geistig behinderten Menschen vor. Die Leistungen in der Pflegestufe I betragen 100 Prozent bei stationärer und Kurzzeitpflege, sowie 30 Prozent bei nicht erforderlicher vollstationärer, teilstationärer und häuslicher Pflege. Bei erheblichem, allgemeinem Betreuungsbedarf in der Pflegestufe 0 entsteht ein 30-prozentiger Leistungsanspruch.
Titelbild: © Tyler Olson