Andreas Krammer: Hamburger Modell kann für Beamte „richtig teuer“ werden

Hamburger Modell
Hamburger Modell

Nach Hamburg hat mit Bremen das zweite Bundesland beschlossen, die gesetzliche Krankenversicherung auch für Beamte zu öffnen. In Brandenburg, Thüringen und Berlin steht das sogenannte Hamburger Modell ebenfalls weit oben auf der Agenda. Doch was genau bedeutet das eigentlich? Welches Modell bietet mehr Vorteile für Beamte? Und welche Risiken müssen Eure Kunden bei einem Wechsel im Auge behalten? Darüber haben wir mit Versicherungskammer Maklermanagement Kranken Geschäftsführer Andreas Krammer gesprochen.

Redaktion: Herr Krammer, immer mehr Bundesländer öffnen die GKV auch für Beamte. Was halten Sie davon?

Andreas Krammer: Die lebenslang exzellente Absicherung von Gesundheitsrisiken gehört nach meiner Ansicht zu den tragenden Säulen des besonderen Treueverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten. Am besten können Beamte diesen Schutz nach wie vor ihren Bedürfnissen entsprechend aus der Qualitätskombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung zusammenstellen. Das sieht auch die überwältigende Mehrheit der neuen Hamburger Beamten so, die sich für dieses seit Jahrzehnten bewährte Modell entscheiden.

„Auch wirtschaftlich könnte das GKV-Modell in der Breite problematisch sein. Bayern hat sich beispielsweise auch aufgrund unkalkulierbarer Mehrkosten dagegen entschieden.“

Darüber hinaus macht das klassische Beihilfemodell das Berufsbeamtentum für den potenziellen Nachwuchs attraktiv. Das erklärte kürzlich auch Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (dbb) bei einer Veranstaltung hier in München. Diese Attraktivität zu verringern halte ich nicht für sinnvoll. Schließlich brauchen wir fähigen Nachwuchs – gerade auch im Staatsdienst.

Redaktion: Wie unterscheidet sich das klassische Beihilfemodell vom „Hamburger Modell“?

Andreas Krammer: Das Hamburger Modell bietet neben der klassischen Beihilfe, also der individuellen Beihilfe, eine sogenannte „Pauschale Beihilfe“ an. Während der Beamte im klassischen Beihilfemodell die Zusage vom Dienstherrn bekommt, Kostenersatz für die hochwertige Versorgung zu erhalten, bleibt die Zusage des Dienstherrn im Hamburger Modell auf die Leistungen der GKV und die Übernahme von 50 Prozent des dortigen Beitrags begrenzt. Und der GKV-Leistungsumfang – so zeigt die Vergangenheit – wird schnell nach Kassenlage angepasst.

„Hat sich der Beamte einmal für die pauschalierte Zahlung zur GKV entschieden, gibt es kein Zurück mehr. Die Entscheidung ist bis an sein Lebensende bindend.“

Redaktion: Lohnt es sich für Beamte, über die GKV nachzudenken?

Andreas Krammer: Die Qualitätskombination klassische Beihilfe und PKV bietet deutlich über die GKV hinausgehende zusätzliche Leistungen. Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele: Behandlungen beim Heilpraktiker, die Kosten für teuren Zahnersatz oder eine komplexe Zahnbehandlung, Ein-Bett-Zimmer bei stationären Aufenthalten, Sehhilfen – die Liste ist lang. Problematisch ist für die Beamten ebenfalls, dass die Mehrheit der Dienstherren dieses Modell ablehnt.

Redaktion: Welche Effekt hat das für die Beamten?

Andreas Krammer: Wenn ein Beamter von einem Dienstherren zu einem anderen wechselt, der keine pauschale Beihilfe anbietet, kann es richtig teuer werden. Denn er müsste dann den Arbeitgeberanteil wieder selbst zahlen. Bayerns Finanzminister hat nicht umsonst die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit dieser einmaligen Wahlmöglichkeit gestellt.

Redaktion: Wie stark fragt die Zielgruppe das neue Angebot nach? Wird sich daran künftig etwas ändern? 

Andreas Krammer: Nach meinem Kenntnisstand nimmt kaum ein neuer Beamter dieses Angebot an. Die klassische Absicherung wird klar bevorzugt. Denn für Beamte, denen die eigene Gesundheitsversorgung wichtig ist und die diese langfristig sichern wollen, ist diese Variante die beste Lösung.

Redaktion: Welche Fakten sollten Vermittler unbedingt kennen, um ihren Kunden die passende Absicherung anzubieten?

Andreas Krammer: Die Vermittler sollten sich auf jeden Fall mit den Besonderheiten und Fallstricken der neuen Landesmodelle auskennen, um die Beamten richtig informieren und beraten zu können. Schließlich ist die getroffene Entscheidung unwiderruflich. Im Mittelpunkt steht hier sicherlich der erwähnte deutlich verringerte Leistungsumfang. Zusätzlich die möglichen Probleme bei einem Wechsel des Arbeitsortes. Damit haben Vermittler die nötigen Argumente für ihre Beratung an der Hand. Ergänzend dazu liefern wir mit unseren neuen Hochleistungstarifen ein flexibles Portfolio, das der Beamte auch während der Laufzeit an seinen aktuellen Absicherungsbedarf anpassen kann – zu definierten Zeitpunkten sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit bieten wir zu jeder Beihilfeverordnung bundesweit ein maßgeschneidertes Produkt, das sich flexibel an die Lebenssituation anpasst. 

Redaktion: Herr Krammer, vielen Dank für Ihre Einschätzung!

Andreas Krammer: Sehr gerne!

Titelbild: ©Versicherungskammer Maklermanagement Kranken

1 Kommentar

  1. […] Das klassische Modell in der Gesundheitsversorgung von verbeamteten Lehrern ist die Beihilfe, die um einen entsprechenden PKV-Tarif ergänzt wird. Mittlerweile bieten auch einige Bundesländer eine  „pauschale Beihilfe“ an. Im „Hamburger Modell“, wie es auch genannt wird, übernimmt der Dienstherr 50 Prozent der Beiträge zur GKV. Mit entsprechendem Leistungsumfang. Wichtig dabei: Die Entscheidung ist unwiderruflich. Das heißt auch und insbesondere hier ist die persönliche Beratung durch einen Vermittler unverzichtbar. Die Vor- und Nachteile dieses Systems erklärt Andreas Krammer, Geschäftsführer des Versicherungskammer Maklermanagements Kranken, im Interview hier auf dem Blog. […]

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