Deutschland hat insgesamt Außengrenzen zu neun Ländern. Eine davon ist insbesondere für Versicherungsmakler interessant. Nämlich die zur Schweiz. Denn die Eidgenossen sind nicht nur für ihr Bankwesen, Käsefondue und die direkte Demokratie bekannt. Sondern auch für ihr hohes Lohnniveau.
Auf der anderen Seite des Zauns
Dieser Umstand hat zur Folge, dass viele Menschen in Deutschland so genannte Grenzgänger sind. Das heißt sie leben hier, arbeiten aber im umliegenden Ausland und pendeln täglich. Mehr als 60.000 Deutsche sind nach Angaben des Schweizer Bundesamts für Statistik in der Schweiz beschäftigt, aber wohnen in Deutschland. Das bringt einige Besonderheiten mit sich. Auch und insbesondere im Hinblick auf die Krankenversicherung. Denn wo ist der Arbeitnehmer versichert? Reicht der Versicherungsschutz überhaupt aus? Oder entstehen Lücken? Vermittler, die ihre Kunden zu dem Thema beraten wollen, müssen zahlreiche Dinge beachten.
Eins, zwei oder drei?
Grundsätzlich gilt für einen Deutschen, der im Ausland beschäftigt ist, das Erwerbslandprinzip. Das bedeutet, dass Euer Kunde sich in dem Land krankenversichern muss, in dem er angestellt ist. Arbeitet Euer Kunde in der Schweiz, hat er trotzdem drei Möglichkeiten:
- Der Kunde bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung als Beitragszahler.
- Der Kunde versichert sich in Deutschland privat.
- Der Kunde versichert sich in der Schweiz gesetzlich, bleibt aber Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland und behält den Anspruch auf Leistungsaushilfe.
Doch was ist für den Kunden die sinnvollste Variante? Bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, zahlt er weiterhin seinen Beitrag abhängig vom Einkommen. Auch wenn Grenzgänger einen ermäßigten Beitrag zahlen, bleibt für Spitzenverdiener unter dem Strich immer noch ein Beitrag von mehr als 800 Euro.
Andere Länder, andere Sitten
Versichert sich der Kunde privat, hat er folgendes Problem: Er muss in der Schweiz nachweisen, dass seine private Krankenversicherung substitutiv ist. Also der Schweizer Versicherung finanziell entspricht. Da die meisten privaten Krankenversicherungen aber an die Gebührenordnung der Ärzte gebunden sind, die es in der Schweiz nicht gibt, kommt es hier ebenfalls zu Problemen.
Die dritte Option ist die Versicherung in der Schweizer Kasse bei gleichzeitigem Verbleib in der deutschen Sozialversicherung. Damit behält der Kunde auch seine Deutsche Versichertenkarte, zahlt aber keine Beiträge mehr. Er hat dann ein Anrecht auf Leistungsaushilfe der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings ist die gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz nicht mehr als ein Basisschutz. Schweizer sichern sich in der Regel darüber hinaus privat ab. Das ist nötig, weil das Gesundheitssystem der Eidgenossen teuer und privat geprägt ist. Hochwertige Behandlungen beim Spezialisten sind so finanziell nicht zu stemmen. Auch in Sachen Zahnersatz, Pflegezusatz und stationärer Versorgung entstehen so eklatante Lücken.
Die Ideallösung für Kunden

Zahnersatz fällt nämlich nicht unter die Leistungsaushilfe. Genauso wenig, wie die Franchise von 15 Schweizer Franken, die in der Schweiz pro Tag Krankenhausaufenthalt zu entrichten ist. Während der Tagessatz in Deutschland nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt werden muss, gibt es hier in der Schweiz kein Limit. Wie können Makler ihre Kunden als bedarfsgerecht beraten? „Das Modell, das sich hier bewährt hat, ist das so genannten deutsch-schweizerische Grenzgängermodell“, erklärt Regionalleiter und Grenzgänger-Spezialist Jürgen Matterne. Dabei wählt der Grenzgänger aus den drei genannten Optionen die letztere, ergänzt diese aber mit privaten Krankenzusatzversicherungen. Dazu führt Jürgen Matterne aus:
„Nehmen wir als Beispiel einen Grenzgänger Jahrgang 1987 mit einem Bruttoeinkommen von 5000 Schweizer Franken. Eine private Krankenvollversicherung würde ihn rund 620 Euro monatlich kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland etwa 819 Euro. Dafür aber ohne Zugang zu Top-Leistungen. Im Grenzgängermodell mit den Zusatzversicherungen der UKV – Union Krankenversicherung für Zähne, stationäre Aufenthalte, Krankenhaustagegeld, Alternativmedizin, Pflegeabsicherung und Vorsorgeuntersuchungen zahlt der Versicherte nur circa 350 Euro. Natürlich sind diese Zusatzversicherungen auch auf die Schweizer Gesundheitskosten ausgerichtet. So ist der Grenzgänger rundum abgesichert und vermeidet finanzielle Einbußen.“
Vermittler, die sich tiefergehend mit der Materie Grenzgänger beschäftigen möchten oder Fragen zu dem Thema haben, können gerne einen Termin mit unserem Experten vereinbaren.
![]() | Jürgen Matterne Regionalleiter Baden-Württemberg Ifflinger Weg 31/1 78567 Fridingen Telefon:0 74 63 / 57 282 Mobil: 0173 / 3 20 62 12 E-Mail: juergen.matterne@vk-makler.de |