Gratis-Download: Unsere Vorsorgeleistungen im GKV-Vergleich

Vorsorgeuntersuchung

“Vorsorge verhütet Nachsorge”

Schon Sebastian Kneipp wusste: “Vorbeugen ist besser als Heilen”. Der Aphorismus aus dem 19. Jahrhundert hat nichts an Aktualität eingebüßt. Er ist sogar zeitgemäßer denn je. Vorsorge-Untersuchungen werden immer wichtiger. Mit unseren Tarifen VorsorgePro und VorsorgePRIVAT schließen wir die Lücken gesetzlich Versicherter im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen.

Früherkennung rettet Leben!

Die gesetzlichen Krankenkassen schmälern kontinuierlich ihren Leistungskatalog. Vorsorgeleistungen werden nur im Rahmen ihrer festgelegten Programme erstattet. Behandlungen, die über gesetzlich beschränkte Zeit-Intervalle und Altersgrenzen hinausgehen, müssen Patienten selbst tragen. Vor dem Hintergrund steigender Krebszahlen beispielsweise fatal. Rund 500.000 Menschen erkranken nach Aussage der Deutschen Krebshilfe jährlich an Krebs. Dennoch übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr die Kosten für ein Hautscreening zur Früherkennung von Hautkrebs. Ebenso unverständlich: Untersuchungen zur frühzeitigen Diagnose von Brustkrebs. Ab 30 dürfen Frauen erst mit einer Kosten-Erstattung rechnen.

Krebs betrifft scheinbar Unter-30-Jährige nicht. Ein fataler Irrtum. Auch junge Menschen sind betroffen, wenn gleich die Wahrscheinlichkeit im Alter an Krebs zu erkranken statistisch gesehen weitaus höher ist. Dennoch: Vorsorge kann Leben retten. Darüber sind sich Ärzte einig.

VorsorgePro und VorsorgePRIVAT: Unsere Leistungen im Überblick

Wartezeiten entfallen. Zeitliche Intervalle und Altersbegrenzungen gibt es nicht. Unsere beiden Tarife VorsorgePro und VorsorgePRIVAT leisten für alle Untersuchungen, die durch einen Arzt durchgeführt werden, eine Erstattung. Auch solche, die aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fallen. Voraussetzung: Bei der Untersuchung handelt es sich klar um eine reine Vorsorgemaßnahme. Besteht bereits der Verdacht auf eine Erkrankung, wird von einer Heilbehandlung ausgegangen. In diesem Fall steht die gesetzliche Krankenversicherung in der Leistungspflicht.

Welche Vorsorge-Leistungen von unseren Krankenversicherern übernommen werden, erfahren interessierte Vermittler in der Übersicht. Unterschieden wird nach Männern, Frauen und Kindern. Alle Leistungen sind einzeln aufgeschlüsselt und dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gegenübergestellt.

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Titelbild: ©oneinchpunch