Es ist beschlossen: Die von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 5. Juni 2020 bestehen. Davon abgesehen normalisiert sich das Leben in der Bundesrepublik langsam wieder. Wie können Makler den Schritt zurück in die Normalität machen?
Rückkehr in den Bürobetrieb
Derzeit geschieht viel von zu Hause aus. Rund um den Globus arbeiten Menschen im „digitalen Office“. Kommunikationsplattformen erleben einen Boom. Allerdings machen immer mehr Geschäfte wieder auf, eine Rückkehr zum gewohnten Trott ist absehbar. Wollen Unternehmen diesen Schritt gehen, müssen sie nach derzeitigem Stand jedoch strenge Auflagen erfüllen. Makler, die gegen die Verordnungen zur Eindämmung des Corona-Virus verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit – was unter Umständen teuer werden kann. Wir geben daher ein paar Gesundheitstipps für Makler, mit denen Sie Ihr Unternehmen für die nächste Phase wappnen können.
Schutz gegen Tröpfcheninfektion
Nach aktuellem Stand gilt deutschlandweit in der Regel eine Maskenpflicht im ÖPNV, in Ladengeschäften und in vielen Dienstleistungsbetrieben mit Kundenverkehr. Da die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, sollte sich jeder Makler darüber informieren, welche Vorgaben für ihn gelten, wenn er sein Büro für den Kundenverkehr öffnet. Um bei Kontakt mit Kunden die Verbreitung des Virus zu minimieren, sollten Makler, ihre Mitarbeiter und die Kunden eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Der Makler kann zum Beispiel seinen Mitarbeitern waschbare Masken zur Verfügung stellen, die diese auch beim Kundenbesuch tragen sollten. Acrylwände für Beratertische bilden weiterhin eine zusätzliche Barriere gegen Tröpfcheninfektion. Diese sind auch im Einzelhandel bereits ein gängiges Konzept.
Abstand halten!
Abseits davon gilt es stets einen Sicherheitsabstand einzuhalten. Generell wird von einem Mindestabstand von 1,5 Metern gesprochen. Um das im Büro einzuhalten, können Makler auf Markierungen durch farbige Klebestreifen zurückgreifen. Zusätzlich sollte die Toilettennutzung im Büro in Kunden- und Mitarbeitertoiletten aufgeteilt werden. Sollte eine solche Trennung nicht möglich sein, so ist angeraten, Mitarbeitertoiletten für die Kundennutzung zu sperren. Bei einem Kundenbesuch sollten Makler den Handkontakt mit Oberflächen möglichst gering halten, einen anderen Stift verwenden als der Kunde und den Kontakt auf das Mindestmaß beschränken. Laut der Bundesregierung sind alle nicht erforderlichen Kontakte zu vermeiden. Wer die Möglichkeit hat, sollte auf Heimarbeit zurückgreifen.
Gesundheitstipps für Makler
Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist weiterhin auf das Einhalten der Husten- und Niesregeln hin. Auch sollten Makler auf das Händeschütteln verzichten. Zwar kann das auf den ersten Blick unhöflich wirken, dient jedoch einem guten Zweck. Menschen mit Atemwegssymptomen sollten generell zu Hause bleiben, rät das RKI. Weitere Hygieneregeln im Überblick:
- Regelmäßiges Händewaschen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Im Krankheitsfall zu Hause bleiben
- Geschirr und Wäsche heiß waschen
- Regelmäßig lüften
Die zehn wichtigsten Hygieneregeln gibt es bei Infektionsschutz.de im Überblick.
Selbst ist der Makler
Weil sich die Regularien von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, ist es für jeden Makler wichtig, auf Grundlage der für seinen Betrieb geltenden Verordnung ein eigenes Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen. Die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt in diesem Rahmen umfangreiches Infomaterial zur Verfügung. Unter anderem Plakate und Sticker mit verschiedenen Hygienetipps. Diese können Makler zum Beispiel im Büro aufhängen.
Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche Empfehlung der Versicherungskammer handelt, da wir in diesem Zusammenhang keine Rechtsberatung für selbständige Vermittler leisten können.
Quellen: Bundesregierung, Robert-Koch-Institut, Infektionsschutz.de, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Versicherungskammer Maklermanagement Kranken
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