Abmahnfallen umgehen: So verwendet Ihr freie Stockfotos sicher

Abmahnfallen umgehen: So verwendet Ihr freie Stockfotos sicher
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Der Umgang mit Stockfotos birgt mitunter große Risiken. Das zeigt ein Fall aus Großbritannien, wo ein Blog-User ein Bild der kostenfreien Bild-Plattform Unsplash nutzte. Daraufhin kassierte er eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Denn der User, der das Bild hochgeladen hatte, existierte laut bildgerecht gar nicht – und hatte das Bild darüberhinaus von einem versierten Fotografen “geklaut”. Der Fall zeigt, dass der Umgang mit kostenlosen Stockfotos nicht immer einfach ist. Wir haben darum mit dem Datenschutzprofi und Juristen Bartlomiej Zornik von der Kanzlei van Velzen gesprochen.

Der Ärger mit der Lizenz

Die wichtigste Frage, die sich für Makler hierbei stellt, ist: Darf er seine Webseite oder den Webauftritt mit Stockfotos von kostenlosen Plattformen wie Pexels oder Unsplash ausstatten? Hierbei muss zwischen lizenzfreien und lizenzpflichtigen Bildern unterschieden werden. “Lizenzfreie Stockfotos dürfen grundsätzlich zeitlich unbegrenzt und für jeden erdenklichen Zweck verwendet werden, vorbehaltlich der jeweiligen Lizenzvereinbarungen”, erklärt der Jurist Zornik. “Lizenzpflichtige Stockfotos hingegen sind stets an bestimmte Bedingungen geknüpft. Darum ist die Art der Nutzung meist beschränkt oder die kommerzielle Nutzung verboten.”

Datenschutzprofi und Jurist Bartlomiej Zornik, Kanzlei van Velzen

Nur original ist legal

Auch freie Stockfotos unterliegen einem Copyright. Zornik rät dazu, die Copyright-Informationen sowohl bei redaktioneller Nutzung als auch für die Verwendung für Social Media anzugeben. Bei Stockfotos, auf denen die Copyright-Informationen bereits zu sehen sind, ist Vorsicht geboten. “Diese sollten User auf keinen Fall entfernen. Auch dann nicht, wenn es vielleicht als zu “unästhetisch” für den Gebrauch in sozialen Netzwerken empfunden wird. Denn das kann erhebliche rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen”, warnt der Datenschutzprofi. Sollte ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen oder die Urheberrechte vorliegen, so kann neben einem Unterlassungsanspruch auch ein Schadensersatzanspruch des Urhebers auf den Makler zukommen. “Und der wird dann teuer. Ein Schadensersatzanspruch kann sich schnell in den vier- oder fünfstelligen Dimensionen bewegen. Daran ändert auch Unwissenheit nichts”, erklärt Bartlomiej Zornik.

Freie Stockfotos sicher nutzen

Um auf der sicheren Seite zu sein, wenn ein Makler sich freier Stockfotos bedient, rät der Jurist Zornik dazu, stets die Lizenzbedingungen eines Stockfoto-Anbieters zu lesen. Denn unterschiedliche Plattformen erlauben ganz unterschiedliche Nutzungen und Anwendungsgebiete. “Weiter sollte der Makler darauf achten, dass er sich die zulässigen Verwendungszwecke bei der avisierten Nutzung des Stockfotos notiert, sodass in Zukunft bei der eventuellen erneuten Nutzung keine Fehler passieren.” Abschließend warnt Zornik davor, Stockfotos von Kollegen oder Drittpersonen anzunehmen. Stockfotos sollten stets direkt vom Lizenzgeber kommen. Wer freie Stockfotos nutzt, sollte sich nicht auf mündliche Aussagen verlassen. “Es gibt Abmahnanwälte, die sich auf das Urheberrecht spezialisiert haben. Sie nutzen seit geraumer Zeit schon Software, die das Internet nach bestimmten Bildern durchsuchen kann. Daher sollten Makler ihre eigene Webseite unbedingt auf Fehler kontrollieren.”

Wenn die Plattform zahlen muss

Um nochmal auf den eingangs aufgeführten Fall zurückzukommen: Sofern sich ein Lizenznehmer an die Lizenzbestimmungen der Fotoplattform hält und trotzdem eine Abmahnung vom Rechteinhaber erhält, gilt es laut Zornik zu differenzieren. Im besten Fall kann der Verwender des Bilds Schadensersatz erhalten. “Jedoch schützt Unwissenheit nicht vor der Abmahnung. Die Kosten dafür muss allerdings in diesem Falle regelmäßig die Fotoplattform erstatten.”

Ihr seid interessiert an weiteren Rechtstipps von Bartlomiej Zornik? Auf unserem Blog findet Ihr alle wichtigen Informationen zum rechtlich sicheren Einsatz von Website-Analyse-Tools oder Messenger Marketing.

Titelbild: © anetlanda / Fotolia.com, Beitragsbild: © Bartlomiej Zornik