Ständiges Pendeln, Kundentermine, hier und da eine Reise zur nächsten Fortbildung: Der moderne Makler sitzt oft im Auto. Das spart Zeit und ist flexibler als der Bus oder die S-Bahn. Doch bevor ein Makler sich einen Firmenwagen zulegt, gilt es einige Fragen zu beachten. Dazu gehören unter anderem finanzielle Vor- und Nachteile.
Was haben Unternehmer vom Firmenwagen?
Arbeitgeber profitieren gleich mehrfach finanziell von der Anschaffung eines Dienstwagens. Dieser kann eine günstige Alternative zur Gehaltserhöhung darstellen. Denn erstens ist der Dienstwagen nach wie vor ein Prestigeobjekt – für den Mitarbeiter bedeutet es, dass sein Arbeitgeber seine Leistung schätzt. Zweitens gibt es für den Kauf eines Dienstwagens steuerliche Begünstigungen. Ferner bleibt auf diese Weise das Bruttogehalt geringer, was in – im Vergleich zur Gehaltserhöhung – niedrigeren Lohnnebenkosten resultiert. Und außerdem ist es Euch als Arbeitgeber möglich, sowohl den Kauf als auch die Unterhaltskosten des Dienstwagens als Betriebsausgaben abzuschreiben. Laut Für-Gründer.de muss der Wagen dazu als notwendiges Betriebsvermögen klassifiziert sein. Dies ist ab einer mindestens 50-prozentigen Nutzung des Dienstwagens für betriebliche Zwecke der Fall.
Folgende Faktoren spielen bei der Frage nach dem finanziellen Vorteil eine Rolle:
- Wert des Wagens
- Distanz zur Arbeitsstätte
- Private Nutzung des Firmenwagens
Wie sieht es mit privaten Fahrten aus?
Fahren Makler oder andere Selbstständige den Firmenwagen privat, entsteht ein geldwerter Vorteil, der relevant für die Einkommenssteuererklärung wird. Für die Ermittlung der Höhe können Selbstständige zwischen zwei Optionen wählen. Ähnlich sieht es bei Arbeitnehmern aus: Die private Nutzung gilt als geldwerter Vorteil, doch Arbeitnehmer haben keine Wahl, sondern müssen die sogenannte Ein-Prozent-Regelung für die Besteuerung anwenden. Allerdings profitiert der Mitarbeiter im Gegenzug: Er muss etwa keine Versicherungsbeiträge für den Wagen zahlen, denn das übernimmt der Arbeitgeber. Dasselbe gilt für sonstige Steuern, die für den Wagen anfallen. Bei einem Unfall muss ein Arbeitnehmer, sofern der Chef die Kosten trägt, diese Steuern.de zufolge ebenfalls als geldwerten Vorteil angeben.

Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?
Diese Besteuerung kann auf zwei Arten geschehen: Per Ein-Prozent-Regelung oder per Fahrtenbuch. Die Ein-Prozent-Regelung nimmt den Listenpreis des Wagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung her und verlangt monatlich ein Prozent des Listenpreises als zusätzliche Steuer. Je teurer der Wagen, umso mehr zahlt der Vermittler dementsprechend jährlich. Eine Ausnahme bilden Elektro-Autos und Plug-In-Hybride.
„Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 nur zur Hälfte anzusetzen.“ (sic!) – Einkommenssteuergesetz, §6, Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 2
Unterschiede bei der Steuer
Die Ein-Prozent-Regel für Mitarbeiter sieht anders aus: Für diese gilt sie als Standard. Der geldwerte Vorteil findet dann Berücksichtigung in der monatlichen Lohnabrechnung. Sollte der Mitarbeiter den Dienstwagen nur gegen Entgelt privat fahren dürfen, so erfolgt die Berechnung über das Fahrtenbuch.
Weil das Fahrtenbuch, die zweite mögliche Option, erstens aufwändig zu führen ist und zweitens für hohe Kosten sorgen kann, lohnt es sich, die vorteilhaftere der beiden Formen auszurechnen. Die Faustregel beim Fahrtenbuch: Wenn Ihr häufig privat mit dem Dienstwagen unterwegs seid, steigen die Kosten. Solltet Ihr aufgrund von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen selbst Kosten am Dienstwagen tragen (eine Kilometerpauschale oder selbst übernommene Leasingraten), so kann sich der geldwerte Vorteil verringern. Dementsprechend sind dann weniger Steuern zu zahlen. Das Fahrtenbuch verlangt von Euch bei jeder Fahrt die Angabe des Datums, des Kilometerstands vor und nach der Fahrt sowie das Reiseziel und die Route.

Wichtig hierbei: Sollte ein Arbeitnehmer den Wagen auch zwischen seinem Eigenheim und dem Arbeitsplatz benutzen dürfen, so fallen zusätzliche Kosten an, sofern er die Ein-Prozent-Regel anwendet. Denn dann erhöht sich der Pauschalbetrag pro Monat für jeden Kilometer der einfachen Strecke um 0,03 Prozent des Listenpreises, berichtet Finanztip.
Leasing als Alternative
Statt sich gleich einen neuen Firmenwagen anzuschaffen, können Unternehmen auch auf ein Leasing zurückgreifen. Damit umgehen sie den Kaufpreis und können trotzdem von der Abschreibung profitieren. Denn die monatlichen Raten, die beim Leasing anfallen, können Makler genauso von der Steuer absetzen. Unternehmer.de zufolge kann es jedoch sein, dass Leasing-Verträge zuweilen weniger flexibel sind.
Für die Optimierung der Kosten eines Dienstwagens empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Steuerberater.
Titelbild: © pavlobaliukh / Fotolia.com
Quellen: Unternehmer.de, Finanztip, Statista, Gesetze im Internet, Für Gründer, Steuern.de
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