Social Media und Datenschutz: Ist meine gewerbliche Fanpage illegal?

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Im März 2018 erschüttert ein Datenskandal das Vertrauen der User in Facebook. Eine mit dem sozialen Netzwerk verknüpfte App hatte private Daten von 87 Millionen Usern ausgelesen und an eine dritte Partei weitergegeben. Unter den vielen Stimmen, die daraufhin für schärfere Sicherheitsmaßnahmen plädierten, befand sich auch die Deutsche Datenschutzkonferenz. Sie rief dazu auf, ein neues europäisches Datenschutzrecht bei den sozialen Netzwerken durchzusetzen. Der Europäische Gerichtshof war derselben Ansicht. Im Juni verpflichtete er Fanpage-Betreiber per Urteil dazu, ihre User über Facebooks Datennutzung aufzuklären. Fanpages sind Benutzerkonten, die von Privatpersonen oder Unternehmen eingerichtet werden, um sich den Nutzern des Netzwerks zu präsentieren.

„Nach Ansicht des Gerichtshofs kann der Umstand, dass ein Betreiber einer Fanpage die von Facebook eingerichtete Plattform nutzt, um die dazugehörigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, diesen nicht von der Beachtung seiner Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten befreien.“ – Aus der Pressemitteilung zum Urteil C-210/16 des Europäischen Gerichtshofs

Das Ende der Fanpages?

Das Problem dabei: Daten wie Cookies oder die IP-Adresse werden von Facebook gespeichert und sind für User nicht einsehbar. Darum war es den Fanpage-Hosts unmöglich, für ausreichende Aufklärung gegenüber ihren Usern zu sorgen. Die vom EuGH und der Datenschutzkonferenz angestrebte Lösung wäre nur durch eine Kooperation zwischen Facebook und den Seitenbetreibern möglich gewesen. Weil Facebook die geforderte Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Artikel 26 der DSGVO aber auch drei Monate nach dem Urteilsbeschluss nicht geliefert hatte, erklärte die Datenschutzkonferenz das Betreiben von Fanpages im September für illegal. Daraufhin stellten sich viele die Frage: Ist das das Aus für die eigene Facebook-Präsenz?

„Ohne Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO ist der Betrieb einer Fanpage, wie sie derzeit von Facebook angeboten wird, rechtswidrig.“ – Beschluss der Deutschen Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018

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Bartlomiej Zornik

Kooperation zwischen Netzwerk und User

Laut Bartlomiej Zornik, Jurist bei der Kasseler Kanzlei Van Velzen, besteht jedoch kein Grund für eine Löschung der gewerblichen Seite. Denn Facebook hat mittlerweile reagiert und seinen Geschäftsbedingungen das „Page Controller Addendum“ hinzugefügt. „Laut der Zusatzvereinbarung teilen sich Betreiber und Facebook die Verantwortung über eine Fanpage. In diesem Rahmen übernimmt Facebook die Hauptpflichten für den Datenschutz und steht unter anderem für die Betroffenenrechte ein“, erklärt Zornik. Auch die Auskunfts-, Sicherheits-, Informations-, und Meldepflichten gemäß der DSGVO sind davon abgedeckt.

„Die Betreiber müssen jedoch einige Informationen bereitstellen, zum Beispiel die „Sicherstellung“ einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß DSGVO.“ – Bartlomiej Zornik, Jurist bei der Anwaltskanzlei van Velzen in Kassel

Aufklärungsarbeit bei Facebook

Jeder, der bei Facebook eine gewerbliche Seite betreibt, stimmt dem Addendum zu, indem er das soziale Netzwerk weiter nutzt. Für Makler, die sich eine Facebook-Präsenz aufgebaut haben, gibt Bartlomiej Zornik folgende Tipps:

  • Benennt einen Verantwortlichen für Eure gewerbliche Facebook-Seite.
  • Fügt Eurer Datenschutzerklärung Informationen bezüglich des Datenschutzes bei sozialen Netzwerken hinzu.
  • Platziert einen Link auf Eurer Fanpage, der den Betrachter zu Eurer Datenschutzerklärung führt.

Schlussendlich kommen zwar einige Pflichten hinzu – aber die Löschung Eurer Seite könnt Ihr so umgehen.

Titelbild:© Facebook , Beitragsbild: © Bartlomiej Zornik

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