Neue ESG-Richtlinie: “Sehen Sie die neuen Vorgaben als Chance”

Das Thema Nachhaltigkeit hat schon längst auch im Finanzsektor Fuß gefasst. Kunden achten zunehmend auf ESG-Kriterien bei ihren Investments. Die Europäische Union will die Regulierung in diesem Bereich vereinheitlichen –die Mitgliedstaaten reagieren mit jeweils eigenen Regelungen. In Deutschland äußert sich das in der neuen EU-Transparenzverordnung.

ESG-Richtlinie: Neue Pflichten für Vermittler

Diese gilt seit dem 10. März 2021. „ESG-Faktoren sollten bei Anlageentscheidungen berücksichtigt werden, um Investitionen nachhaltiger zu gestalten“, heißt es dazu im Gesetzestext. Doch „ESG“ ist nicht nur Nachhaltigkeit. Wir haben bei Norman Wirth, Rechtsanwalt von der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte und Geschäftsführender Vorstand des AfW, nach den Details gefragt.

Redaktion: Herr Wirth, was umfasst die neue Verordnung genau?
Norman Wirth

Norman Wirth: Ich bezeichne die Verordnung gern als den „kleinen Gruß aus der Küche“ des europäischen Gesetzgebers. Natürlich geht die EU mit der Transparenzverordnung einen wichtigen Schritt im Bereich Nachhaltigkeit, aber es geht nicht allein um Umweltthemen. ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) umfassen auch Themen wie Hunger und Armut, verbesserte Arbeitnehmerrechte und vieles mehr. Gut zusammengefasst in den 17 Zielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Die eigentliche Regulierung kommt allerdings erst noch. Denn es geht um nicht weniger als die Umlenkung von Kapitalströmen, das Übernehmen von Nachhaltigkeitskriterien in das Risikomanagement von Unternehmen und mehr Transparenz. Vor allem Produktgeber haben nun mehr neue Pflichten.

Redaktion: Pflichten ist ein gutes Stichwort. Was ist für Vermittler in diesem Zusammenhang neu?

Norman Wirth: Die wenigen Pflichten für Vermittler sind aktuell überschaubar. Die neue ESG-Richtlinie spricht im Oberbegriff von Finanzberatern. Diese sind verpflichtet, den Kunden bestimmte Informationen zu geben, soweit bestimmte Produkte vermittelt werden. Im Versicherungssektor spricht die Verordnung explizit von Versicherungsanlageprodukten.

Redaktion: Wie genau kann der Vermittler diesen Pflichten nachkommen?

Norman Wirth: Einerseits – soweit vorhanden – muss das auf der Webseite des Finanzberaters erfolgen und zudem mit den vorvertraglichen Informationen. Das umfasst zum Beispiel Fragen zur:

  • Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Vermittlung und Beratung
  • Einbeziehung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- oder Versicherungsberatung
  • Auswirkung der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik

Das klingt zunächst kompliziert, ist aber mit einem überschaubaren Aufwand zu machen.

Redaktion: Zu welchen Schritten raten Sie Vermittlern, um rechtlich abgesichert zu sein?

Norman Wirth: Nehmen Sie die Vorgaben ernst. Suchen Sie nicht nach Wegen, um sie zu umgehen, sondern sehen Sie sie als Chance – sowohl für sich im Vertrieb als auch in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Bei der Umsetzung der Vorgaben können Sie sich sehr gut an den Empfehlungen orientieren, die unter anderem vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW entwickelt wurden.

„Mit diesem Vorschlag und den gleichzeitig vorgeschlagenen anderen Gesetzgebungsakten wird bezweckt, dass ESG-Aspekte durchgängig sektorübergreifend Eingang in den Anlage und Beratungsprozess finden.“ – Aus der EU-Richtlinie 2016/2341

Checklisten für die ESG-Richtlinie

Der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. AfW stellt eine Auflistung von Hinweisen und Formulierungshilfen zur Verfügung. Diese finden Sie unter dem folgenden Link. Eine Checkliste zur Erfüllung der EU-Transparenzverordnung finden Sie beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK).

Taxonomie: Der nächste Schritt der ESG-Regulierung

Im zweiten Schritt sollen künftig auch noch Ausführungsbestimmungen und weitreichende Anforderungen der EU-Taxonomie in Kraft treten. Dessen Ziel ist abschließend ein EU-weites Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten. Haufe zufolge wird dies jedoch erst ab 2022 verpflichtend werden – vonseiten der Politik kam es zu Verspätungen.

Beitragsbild und Titelbild: © AfW

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Hat Kunstgeschichte und Literatur studiert. Schreibt gerne. So gerne, dass er sich sowohl in der NewFinance-Redaktion als auch in der Freizeit damit beschäftigt. Und sollte er mal nicht schreiben, interessiert er sich für E-Sport, Wirtschaft und dafür, wer gerade an der Börse abrutscht.