Wir schreiben das Jahr 1994. Ein US-amerikanischer Mann wird ins Krankenhaus eingeliefert. Auf seinem Körper entdecken die Ärzte ein Tattoo, welches „lebenserhaltende Maßnahmen“ ablehnt. Als sie den Mann daraufhin fragen, ob das ernst gemeint sei, verneint er, und verweist auf ein verlorenes Pokerspiel. 2017 passiert den Ärzten des Jackson Memorial Hospitals in Miami etwas Ähnliches. Dieses Mal aber ist der Patient bewusstlos, und niemand weiß, ob das Tattoo ernst zu nehmen ist oder ob es sich erneut um eine Wette handelt. Beide Fälle haben etwas gemein: die Patienten verfügten nicht über eine digitale Patientenverfügung.
Eine helfende Hand
Auch ohne die digitale Variante gilt die Patientenverfügung als ein wichtiges Instrument für Menschen, die eine medizinische Behandlung durchmachen müssen und nicht selbst kommunizieren können. Immerhin entscheidet sie über das Schicksal des Patienten. Um den Kunden das Erstellen einer solchen Verfügung zu erleichtern und gleichzeitig größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten, haben sich nun die Krankenversicherer des Konzerns Versicherungskammer, Bayerische Beamtenkrankenkasse und UKV – Union Krankenversicherung, und die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge mbH zusammengeschlossen.
Da unsere Kunden in der Pflegeversicherung uns häufig um Rat bei der Abfassung einer Patientenverfügung gebeten haben, sind wir diesem Wunsch nun gefolgt und haben eine entsprechende Kooperation auf den Weg gebracht. (Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und UKV – Union Krankenversicherung)
Wie genau funktioniert das?
„Meine Patientenverfügung“ bietet einen einfachen Online-Zugriff auf alle benötigten Dokumente. Dabei sind auch die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung mit inbegriffen. Im Vordergrund stehen die benutzerfreundliche Bedienung und das hohe Maß an Individualität, welches der Kunde erreichen kann. Alle Dokumente können vor dem Absenden gedruckt, geprüft und bei Bedarf auch Bekannten oder einem Arzt vorgelegt werden. Ist der Kunde dann zufrieden, erhält er seine Verfügung unterschriftsreif per Post. Danach folgt alle zwei Jahre eine Erinnerung, damit er regelmäßige Aktualisierungen nach seinen neusten Vorlieben vornehmen kann.
Die Vorteile:
- Online-Erstellung der benötigten Dokumente
- Sämtliche Informationen sind rund um die Uhr von überall aus per Notfallcode abrufbar
- „Meine Patientenverfügung“ kann ständig aktualisiert und verändert werden und verschickt regelmäßig Erinnerungen
- Eine Telefon-Hotline bietet zusätzliche Hilfe
Die Erstellung kostet regulär für 39,50 Euro bei der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge mbH. Mittels eines Gutscheins, der bundesweit erhältlich ist, erhält man 10 Euro Rabatt. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Versicherungskammer Bayern.
Bild: © DenisProduction.com/Fotolia
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