Diese Änderungen sollten Makler 2018 auf dem Schirm haben

Aenderungen
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Neues Jahr, neues Glück. Und vor allem jede Menge Änderungen, die Makler auf dem Schirm haben sollten. Wir haben die wichtigsten Themen für Euch zusammengefasst. Damit startet Ihr optimal vorbereitet in 2018!

Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) steigt

Für Makler ist diese Änderung nicht nur privat interessant. Denn die neuen Grenzwerte in der Sozialversicherung spielen auch für die Kundenberatung eine wichtige Rolle. Am deutlichsten zeigt sich das beim Wechsel in die private Krankenversicherung: Angestellte müssen nun 59.400 Euro verdienen, um zwischen den beiden Systemen zu wählen. Das entspricht einer Anhebung von 1.800 Euro.

Mehr Förderung für betriebliche Altersvorsorge

Gleichzeitig erhöht sich mit der steigenden BBMG aber auch der Teil des Gehalts, der für die staatlich geförderte Betriebsrente verfügbar ist. Im Jahr 2018 sind das 260 Euro im Monat, die abgaben- und steuerfrei zurückgelegt werden können.

Auch eine weitere Neuerung spielt hier eine entscheidende Rolle: Das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG). Seit dem 01. Januar ist es in Kraft und soll die bAV insbesondere für Geringverdiener und KMU attraktiver machen. Außerdem steigt durch das BRSG die Grundzulage der Riester-Rente von 154 auf 175 Euro pro Jahr. Eure Kunden wissen das noch nicht? Dann werden sie sich über die Information freuen!

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Aus Brüssel viel Neues

Aus dem Herzen des politischen Europas kommt im neuen Jahr einiges auf die Makler zu. Die IDD fordert von der Versicherungsbranche noch mehr Transparenz und Fokus auf Verbraucherschutz. In den Bereichen Qualifikation, Produkte, Beratung und Vergütung gibt es Neuerungen. Für jedes Versicherungsprodukt muss es ab dem 23. Februar einen eindeutigen Zielmarkt geben – eine Aufgabe für die Versicherer.

Was ändert sich für Makler?

Für den Makler wird es außerdem eine neue Versicherungs-Vermittler-Verordnung geben. Bisher liegt aber nur ein Referentenentwurf des BMWi vor. Durch die etwas holprige Regierungsbildung gibt es hier nur wenig Konkretes. Bisher resultieren aus den europäischen Direktiven für Euch folgende Konsequenzen, die voraussichtlich ab dem 23. Februar gelten:

  • Eine Weiterbildungspflicht mit 15 Zeitstunden pro Jahr. Ob diese mit oder ohne Lernerfolgskontrollen umgesetzt wird, ist weiter unklar.
  • Im Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten müsst Ihr eine Geeignetheitsprüfung Eures Kunden vornehmen.
  • Ihr müsst Euren Kunde mindestens einmal im Jahr darüber aufklären, ob sein Produkt noch für ihn geeignet ist und ob sich etwas verändert hat
  • Die exakte Dokumentation des Beratungsprozesses wird Pflicht.
  • Ihr müsst Euren Kunden Euer Vergütungsmodell offenlegen.
  • Ihr müsst Interessenkonflikte vermeiden und diese im Zweifelsfall offenlegen. Das gilt auch für Eure Mitarbeiter, die in Beratung und Vertrieb tätig sind.

Achtung: Zur Zeit wird über eine teilweise Aufschiebung des Inkrafttretens der deutschen IDD Umsetzung bis zum Oktober 2018 spekuliert. Dazu mehr hier.

Datensicherheit wird wichtiger

Ab dem 23. Mai gelten in Deutschland neue Bestimmungen zum Datenschutz: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und das überarbeitete Bundesdatenschutz-Gesetz. Beide haben zur Folge, dass Ihr en Detail festhalten müsst, wann Kundendaten zu welchem Zweck genutzt und wie sie aufbewahrt werden. Gleichzeitig müsst Ihr Kundendaten noch besser sichern – insbesondere in digitaler Form.

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Der Rest vom Fest

Außerdem gibt es folgende Neuerungen: Der Sonderausgabenabzug der Basisrente steigt um zwei Prozent. Die Altersrenten werden mit dem 1. Juli angehoben. Die genauen Prozentsätze sind aber noch nicht bekannt. Und mit der MifID 2 wurde eine weitere EU-Richtlinie bereits in der vergangenen Woche in deutsches Recht umgesetzt. Diese betrifft aber vor allem Bankberater und Vermögensverwalter. Allerdings sind auch 34f-Vermittler davon betroffen. Ein neues Investmentsteuer-Gesetz gilt ebenfalls seit dem Jahreswechsel. Für deutsche Investmentfonds fällt jetzt eine Körperschaftssteuer von 15 Prozent an. Ausschüttende und wiederanlegende Fonds werden außerdem weitgehend steuerlich gleichgestellt.

Titelbild: ©alphaspirit