Die große Öffnung nach der Pandemie geht weiter. Innerhalb der EU ist das Reisen größtenteils wieder möglich. Für reisewillige Kunden ist es nun wichtig, den Versicherungsschutz zu prüfen.
Auslandsreisen wieder erlaubt
Ein Blick auf die Details. Zum 15. Juni hob die Bundesregierung die Reisewarnung für 27 europäische Länder wieder auf. Für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union gilt die bestehende Reisewarnung noch bis zum 31. August. Wie der NDR berichtet, befinden sich darunter etwa Ägypten oder Tunesien. Innerhalb Deutschlands ist das Reisen bereits wieder möglich, hierbei gilt es jedoch auf die Regeln der Bundesländer zu achten. Die Bundesregierung hat dafür einen Regelkatalog veröffentlicht. Für Kunden stellt sich die Frage: Wie müssen sie sich absichern, um im Urlaub auf der sicheren Seite zu sein? Hierfür haben wir mit Christian Solmecke, Abteilungsleiter Reiseversicherung und Auslandsgeschäft der Union Krankenversicherung AG, gesprochen.
Redaktion: Herr Solmecke, welche Spuren hat die Coronavirus-Pandemie hinterlassen? Was hat sich für Kunden und Vermittler verändert?
Christian Solmecke: Die größte Veränderung ist, dass sich sowohl Kunden als auch Vermittler deutlich intensiver mit Reiserisiken beziehungsweise Ausfallrisiken im Zuge einer Reise auseinandersetzen als es noch vor Corona der Fall war. Kunden beschäftigen sich intensiver mit dem Versicherungsschutz und dem Service. Vermittler müssen hier ein bisschen nachlegen und dem Kunden Dinge genauer erklären. Zum Beispiel Fragen nach der Pandemieabsicherung. Oder was passiert, wenn der Kunde am Urlaubsort erkrankt und zum Arzt muss.
Redaktion: Wenn ein Kunde jetzt in den Urlaub fliegen will, wie ist er am besten abgesichert?

Christian Solmecke: Was er aus meiner Sicht auf jeden Fall braucht, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung. Das war auch schon vor Corona so der Fall. Wenn er vor Ort erkrankt, sei es nun an Corona oder etwas Anderem, entstehen zum Teil sehr hohe Kosten und auch die medizinische Versorgung muss gegebenenfalls erst einmal sichergestellt werden. Im Zweifel ist auch eine Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Reiseabbruchschutz empfehlenswert.
Redaktion: Welche Optionen haben Kunden bei der Auslandsreisekrankenversicherung?
Christian Solmecke: Im klassischen Urlaubsreisesegment haben Kunden die Wahl, ob sie sich für eine konkrete Reise absichern wollen oder ob gleich alle Reiseaktivitäten über eine Jahrespolice versichert werden sollen. Ich empfehle hier gerne die Jahrespolice, da diese Form der Absicherung einen entscheidenden Vorteil bietet: Der Kunde muss sich keine Sorgen über den Versicherungsstatus machen und auch spontane Reisen sind immer mitversichert; auch preislich stellen Jahrespolicen eine gute Alternative dar. Wichtig ist, dass Kunden hier auf einen adäquaten Schutz achten. Aktuell ist es wichtig zu prüfen, ob auch Leistungen im Umfeld einer Pandemie erbracht werden, oder ob Reisen in Risikogebiete versichert sind.
Redaktion: Sie bieten neben den genannten Urlaubsreisepolicen auch langfristige Auslands-KV an. Was sind da die Unterschiede?
Christian Solmecke: Die „klassische“ Variante ist für den Urlaubstouristen angedacht, sie ist meist auf eine Reisedauer von 50-60 Tage limitiert. Eine langfristige Auslandsreisekrankenversicherung ist hingegen für Kunden gedacht, die sich deutlich länger im Ausland aufhalten. Zum Beispiel für Studierende oder vom Arbeitgeber ins Ausland entsandte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die langfristige Auslandsreisekrankenversicherung ersetzt hier in aller Regel den üblichen Krankenversicherungsschutz und ist für deutlich längere Zeiträume abschließbar. Dabei kann die langfristige Auslandsreisekrankenversicherung auch für Arbeitgeber interessant sein, weil sie hier eine besondere „Fürsorgepflicht“ für die entsandten Mitarbeiter haben.
Redaktion: Gab es während der Krise gravierende Missverständnisse, die Ihnen untergekommen sind?
Christian Solmecke: Ja. Zunächst einmal gehen Kunden zu oft davon aus, dass Reiseversicherungsprodukte „pauschal“ oder „austauschbar“ sind. Im Zuge der Pandemie fiel dann auf, dass sich im Detail Fallstricke verbergen können. Eben auch im Bezug darauf, ob eine Pandemie vom Versicherer ausgeschlossen ist oder nicht. Und das zweite große Missverständnis ist, dass Kunden eine Quarantäne gerne mit einer Behandlung verwechselt haben. Das bedeutet, sie gingen davon aus, dass neben den Behandlungskosten auch Quarantänekosten versichert seien – das ist aber leider üblicherweise nicht der Fall.
Redaktion: Stichwort Quarantäne: Wie sieht es mit Kunden aus, die von einem neuen Ausbruch „kalt erwischt“ werden und in Quarantäne geraten, sodass ihr Urlaub nicht nach Plan verläuft?
Christian Solmecke: Hier gibt es eine recht knifflige Rechtslage. Es gilt zwischen Individualreise und Pauschalreise beziehungsweise Veranstalterreise zu unterscheiden. Muss der Kunde bei einer Veranstalter-Reise in Quarantäne und kann den Urlaub nicht so verleben wie es geplant war, hat er im Zweifel sogar Anspruch auf eine Reisepreisminderung; der Veranstalter bringt ihn aber auf jeden Fall wieder nach Hause. Auch dann, wenn er den ursprünglichen Rückflug nicht antreten kann. Bei individuellen Reisen ist das anders. Hier fallen im Zweifel Kosten für die Unterbringung und den Rückflug an, die der Kunde selbst entrichten muss. Die Lösung wäre eine Art Reiseabbruchversicherung, die auch diese Risiken inkludiert, was so am Markt meines Wissens nach noch nicht existiert. Es ist spannend, ob und wie die Versicherer auf die neuen Rahmenbedingungen reagieren und ob entsprechende Deckungskonzepte angeboten werden.
Redaktion: Herr Solmecke, vielen Dank für die spannenden Einblicke!
Christian Solmecke: Sehr gerne, jederzeit wieder.
Weitere Fragen zur Reiseversicherung in Zeiten von Corona beantworten wir auf unserem Blog. Und hier gelangen Vermittler direkt zu den Produkten.
Titelbild: ©Maridav/ stock.adobe.com, Beitragsbild: © Versicherungskammer Maklermanagement Kranken
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