IDD-Check mit Tim Kuntz und Andreas Zopf: “Makler hat Überprüfungspflicht”

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Noch 24 Tage. Ab dann heißt es: IDD go! Welche Änderungen erwarten die Makler? Was ist mit der Vergütung? Wer unterliegt der Weiterbildungspflicht? Wie unterstützt der Konzern Versicherungskammer seine Vertriebspartner? Dazu sprachen wir mit dem Hauptprojektleiter IDD bei der Versicherungskammer Tim Kuntz und Abteilungsleiter Recht Andreas Zopf.

Redaktion: Herr Kuntz, wie bereitet sich der Konzern Versicherungskammer intern auf die IDD vor?

Tim Kuntz: Aufgrund der Komplexität der IDD, wurde deren Umsetzung konzernweit aufgesetzt. Hierzu wurden neben den Einheiten aus der IT, Vertreter aller Sparten, sowie unsere Rechtsabteilungen involviert. In Summe haben wir ein großes, interdisziplinäres Team zusammengestellt, um der Herausforderung angemessen zu begegnen. In diesem Rahmen wurden auch Hilfsmittel entwickelt, die wir unseren Vertriebspartnern an die Hand geben können.

Redaktion: Herr Zopf, was muss der Versicherungsmakler beachten?

Andreas Zopf: Einige Komponenten der IDD, wie beispielsweise im Bereich der Weiterbildung, sind bereits gängige Praxis. Hier kommen keine gravierenden Änderungen auf den Makler zu. Handlungsfelder ergeben sich in der Vergütung. Makler müssen bei ihren eigenen Vergütungssystemen künftig sicherstellen, dass es nicht zu Interessenkonflikten kommt. Hier müssen Partner unter Umständen nachjustieren. Gleichzeitig hat der Makler auch eine eigene Verpflichtung zu überprüfen, ob die Produkte in den vom Versicherer vorgegebenen und definierten Zielmarkt vertrieben werden. Umgekehrt kann auch der Versicherer solche Überprüfungsergebnisse vom Makler anfordern und hierauf reagieren.

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Redaktion: Bleibt es beim Starttermin der IDD Umsetzung in Deutschland oder haben wir noch Veränderungen zu erwarten?

Tim Kuntz: Nein, wir haben zunächst keine weiteren Änderungen zu erwarten. Auf deutscher Ebene bleibt es beim 23. Februar als Starttermin.

Redaktion: in der Richtlinie ist oftmals die Rede vom „bestmöglichen Kundeninteresse“, ein recht abstrakter Begriff. Was genau bedeutet er?

Tim Kuntz: Für uns bedeutet er: was möchte der Kunde überhaupt? Das versuchen wir herauszufinden, indem wir einen ganz klar formulierten Kundenwunsch abfragen. Dementsprechend geben wir eine eindeutige Empfehlung ab. Gibt es Abweichungen von dieser Empfehlung, dokumentieren wir diese und übermitteln sie dem Kunden in einer für ihn verständlichen Sprache. Dasselbe gilt auch für Makler. Diese sind zunächst eigenverantwortlich für die Umsetzung der IDD. Eine Beratungsdokumentation ist, wie bereits in der Vergangenheit, für den Makler Pflicht.

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Redaktion: Gibt es durch die IDD Grauzonen, auf die Makler achten müssen?

Tim Kuntz: Als prinzipienbasierter Ansatz ergeben sich durch die IDD zunächst viele Grauzonen. Daher müssen Vertriebspartner, genau wie die Versicherer auch, eigene Richtlinien anhand der IDD-Prinzipien entwickeln und anwenden. Die Bewertung dieser Richtlinien obliegt dann der BaFin. Auf die Einschätzung der BaFin sind wir alle gespannt, sind aber überzeugt, dass unsere Regelungen IDD-konform sind.

Redaktion: Was ist im Online-Vertrieb und Fernabsatz zu beachten?

Andreas Zopf: Bereits heute gilt hier die Beratungspflicht, es ergeben sich so keine tiefgreifenden Änderungen für Makler. Bestimmte Änderungen wird es im Hinblick des digitalen Abschlussprozesses geben. Hier geht der Gesetzgeber für alle Vertriebswege vom Grundsatz der Papierform aus, weshalb der Kunde auf einen Abschluss in Papierform ausdrücklich verzichten muss. Dieser Verzicht muss im Online-Prozess hinterlegt und nachweislich dokumentiert werden.

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Redaktion: Was passiert, wenn ein Makler seiner Weiterbildungspflicht nicht nachkommt?

Andreas Zopf: Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Ist ein Vermittler längerfristig krank, wird es nicht im Sinne der IDD sein, dass er seinem Beruf aufgrund der fehlenden Weiterbildung nicht mehr nachkommen darf. Ähnliches beispielsweise bei der Elternzeit. Schlussendlich sind diese Ausnahmefälle nicht klar geregelt, sondern abhängig von der einzelnen Bewertung. Für die gebundenen Vermittler fällt die Zuständigkeit hierfür auf die BaFin, für die Makler auf die Industrie- und Handelskammer (IHK).

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Redaktion: Was ändert sich im Bereich Vergütung?

Andreas Zopf: Aktuell sieht die IDD keinen Provisionsdeckel vor. Künftig werden die Vermittler dem Kunden gegenüber ausweisen müssen, ob sie eine Courtage oder eine Provision erhalten und ob etwaige weitere Vergütungen zufließen. Die konkrete Höhe der Vergütungen, sowie eine konkrete Benennung zusätzlicher Vergütungen müssen nicht ausgewiesen werden. Hierunter fallen nur erhaltene Vergütungen des Maklers vom Versicherungsunternehmen, nicht die Kosten des Maklers.

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Redaktion: Werden sich die Produktwelten der Versicherungsbranche durch die IDD verändern?

Tim Kuntz: Es wird sich nichts Grundsätzliches verändern. Unsere Prozesse sind bereits heute so strukturiert, dass wir nicht am Markt vorbei entwickeln, sondern für die sogenannten Zielmärkte. Das bedeutet für uns, dass die Herausforderungen der IDD hier vor allem dokumentarischer Natur sind. Im Umkehrschluss nehmen wir auch die Rückmeldungen unserer Vertriebspartner an. Sollte ein Produkt nicht zu einem Zielmarkt passen, dann überarbeiten wir es selbstverständlich.

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Titelbild: ©NewFinance

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