Das Corona-Virus hält Europa in Atem. Das gesellschaftliche Leben wird weitestgehend heruntergefahren. Freizeit- und Kulturangebote schlossen am Dienstag, alle weiteren Läden traf es am Mittwoch. Nur noch Supermärkte, Apotheken und medizinische Einrichtungen sowie vereinzelte Geschäfte haben in Deutschland geöffnet. Auch die Gastronomie wurde eingeschränkt. Hinzu kamen Grenzschließungen und Einreiseverbote. Den Deutschen wird geraten, zuhause zu bleiben. Doch bei aller Einschränkung stellt sich eine Frage: Was passiert mit den Urlaubern? Auf Personen, die die Pandemie im Ausland trifft, warten teils Quarantäne, unstrukturierte medizinische Vorortversorgung und schwierige Rückreisebedingungen. Hier können Makler aufklären und unterstützen.
Pandemie-Ausschluss aufgehoben
Die deutsche Versorgung in Kliniken und Corona-Stationen hilft gerade Urlaubern im Ausland wenig. Auch die Informationslage ist unübersichtlich. Kommt es zu einer Corona-Infizierung von Urlaubern stellt sich daher nicht nur die Frage nach dem richtigen Ansprechpartner vor Ort, sondern auch über den Versicherungsschutz. Denn Tests und Behandlung des Virus sind in der Regel teuer. Die Auslandsreise-Krankenversicherung der Risikoträger Bayerische Beamtenkrankenkasse und Union Krankenversicherung übernimmt solche Behandlungskosten. Dies trifft auch dann zu, wenn die WHO den Virus als Pandemie einstuft.
Makler, deren Kunden sich im Ausland befinden, können diese also beruhigen. Allen an Covid-19 erkrankten Personen im Ausland werden die Behandlungskosten bedingungsgemäß erstattet.
Corona vor, nach und während der Reise
Kommt es zu keiner nachgewiesenen Infektion mit dem Corona-Virus, kann der Urlaub dennoch bitter enden. Nämlich in Quarantäne. Gerade viele Kreuzfahrtschiffe trifft das schwer. In diesem Fall greift die Auslands-Krankenversicherung nicht. Hotelkosten, Reiserücktritts- oder Reiseabbruchskosten werden von dieser nicht bezahlt.
Ebenso verhält es sich bei Reisen, die nun aufgrund des Corona-Virus vom Reisenden abgesagt werden wollen. Egal, ob der Reisende vor Antritt gesund, bereits an Corona erkrankt oder in Quarantäne ist. Grundsätzlich ist zwar eine schwere Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund, eine Ausnahme gilt jedoch für von der WHO eingestufte Pandemien wie bei Corona. Gleiches gilt für die von der Pandemie verursachten Grenzschließungen und Einreiseverbote. Auch hier greift die Reiserücktrittsversicherung nicht.
Täglich auf dem laufenden Stand
Für Makler gilt neben Selbstschutz nun umso mehr beratend zur Seite stehen. Deshalb sollten auch sie sich immer auf dem Laufenden über aktuelle Entwicklungen halten. Hierzu sind vor allem drei Anlaufstellen wichtig:
Hier können alle Informationen zu Covid-19, den Risikogebieten, Ein- und Ausreisebestimmungen sowie Reisebeschränkungen recherchiert werden.
Die Forschungseinrichtung beschäftigt sich nur mit der aktuellen Corona-Situation, sondern gibt Maklern auch Empfehlungen zur Prävention, Diagnostik und aktuellen Risikobewertungen. Zudem informiert das Institut über die aktuellen Entwicklungen im Reiseverkehr.
Die WHO hat das Corona-Virus jüngst zur Pandemie erklärt. Welche Folgen mit dieser Entscheidung einhergehen, kann in einer ausführlichen FAQ-Liste rund um das Virus nachgeschlagen werden.
Für weitere Fragen stehen Maklern auch während der Krisenzeit die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Versicherungskammer Maklermanagement Kranken zur Verfügung. Die Servicezeiten werden trotz Heimarbeit weiterhin aufrechterhalten. Zudem besteht für Makler die Möglichkeit die meisten Krankenzusatzversicherungen online abzuschließen. Alle Informationen und den personalisierten Abschlusslink erhalten Sie bei Ihrem Regionalleiter oder der Serviceabteilung.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Versicherungskammer im Fall der Corona-Pandemie erhalten Sie in diesem FAQ.
Kontakt in Krisenzeiten
Vermittler erreichen den Service des Versicherungskammer Maklermanagement Kranken unter der Telefonnummer 089/2160-8666 und über die E-Mail Adresse service@vk-makler.de.
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