Wie eine aktuelle Mitteilung der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt, hat die Zahl der Verdachtsmeldungen auf Fehlbehandlungen durch Mediziner im Jahr 2017 stark zugenommen. 5500 Versicherte beschwerten sich bei der Krankenkasse, so viele wie noch nie zuvor. Laut der TK stieg die Zahl der Meldungen im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent.
Das Ende der „Götter in Weiß“
Medizinrechtsexperte der TK Christian Soltau führt das auf ein gestiegenes Selbstbewusstsein und zunehmende kritische Haltung der Patienten zurück. Vorbei sei die Zeit der „Götter in Weiß“. Stattdessen sei der Arzt „ein normaler Dienstleister geworden, dessen Leistung auch in Zweifel gezogen werden können, wenn etwas schief geht.“ Auch deshalb klingele das Telefon in der Beschwerde-Hotline öfter.
Chirurgen am schärfsten in der Kritik

Am häufigsten beschwerten sich Versicherte über Chirurgen (1477 Meldungen). Es folgen Zahnärzte (920 Meldungen), Allgemeinmediziner (546 Meldungen) und Orthopäden (351 Meldungen). Damit stellen vier Facharztrichtungen 62 Prozent der Verdachtsfälle. Aber längst nicht jeder Verdachtsfall bestätige sich, erklärt Soltau. Gerade Patienten ohne medizinisches Fachwissen könnten nicht immer einschätzen, ob sie Opfer eines Behandlungsfehlers wurden.
Freund und Helfer
Das heißt, Ihr könnt Eurem Kunden hier zur Hilfe eilen und beistehen. Nutzt Euren Erfahrungsschatz. Und Euer Netzwerk. Vielleicht hat einer Eurer Kunden Ähnliches erlebt. Oder einer Eurer Kollegen einen vergleichbaren Fall gehabt und kann euch einen Rat geben. Ihr kennt Mediziner oder Rechtsanwälte? Stellt den Kontakt für Euren Kunden her. Durch eine Rechtsschutzversicherung könnt Ihr im Vorfeld Euren Kunden für den Notfall das richtige Mittel an die Hand geben, um Rechtsansprüche durchzusetzen. Die Thematik Behandlungsfehler kann ein Weg sein, Euren Kunden für die Wichtigkeit einer Rechtsschutzversicherung zu sensibilisieren.
Mit dieser Checkliste von Dr. Hansjörg Haack, Fachanwalt für Medizinrecht, könnt Ihr Eurem Kunden außerdem helfen:
- Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
- Objektiv feststellbarer Schaden beim Patienten
- Fehler des behandelnden Arztes oder der Einrichtung
- Fehler hängt kausal mit dem Schaden zusammen
- Schaden darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen
- Euer Kunde hat im Falle eines Behandlungsfehlers verschiedene Rechtsansprüche: Darunter können Schmerzensgeld, Verdienstausfallschäden oder Haushaltsführungsschäden fallen
- Ansprechpartner: Die unabhängige Patientenberatung (patientenberatung.de, Tel. 0800-0117722). Deutschlandweite, anonyme und kostenlose Beratung (durch u.a. Mediziner und Juristen) für Patienten, online und telefonisch.
- Fachanwälte für Medizinrecht (die den Patienten auch vor Gericht vertreten)
- Finanzielle Hilfe: Prozessfinanzierer (tragen Verfahrenskosten, beanspruchen aber im Erfolgsfall Zahlungen) oder Prozesskostenhilfe.
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