In einem aktuellen Beitrag erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, worauf bei einem Wechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu achten ist. Der Aussage, die Versicherer würden ihren Kunden absichtlich Steine in den Weg legen, widerspricht die BaFin. Nur vereinzelte Unregelmäßigkeiten beim Tarifwechsel werden bemängelt.
Der für Anfragen und Beschwerden im Bereich Versicherungen zuständige BaFin-Referent Hamed Kalakani erklärt im entsprechenden Beitrag, die Aufsicht achte „sorgfältig darauf, dass Versicherungsnehmer und versicherte Personen in ihrem Recht auf Tarifwechsel nicht systematisch beeinträchtigt werden, etwa indem Versicherer den beantragten Tarifwechsel ablehnen oder verzögern“, so der Versicherungsbote. Doch der Bericht stimmt optimistisch: Bei der Auswertung der Prüfungen und Kundenbeschwerden seien nur gelegentliche Unregelmäßigkeiten zu beanstanden gewesen. Nach dem Verweis auf die Regelverstöße hätten die betroffenen Anbieter ihre Wechselpraxis in der PKV korrigiert. Nur in einem einzigen, inzwischen sieben Jahre zurückliegenden Fall musste ein förmliches Verwaltungsverfahren gegen den Versicherer eingeleitet werden.
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