Arbeit im Home Office: Was bedeutet das für Arbeitgeber?

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Die Versicherungsbranche ist eine der flexibelsten Branchen Deutschlands. Laut einer Statista-Umfrage beträgt der Anteil der Unternehmen, die fließende Arbeitszeiten, die hier Arbeit vom Home Office aus sowie Kinderbetreuung erlauben, 17,2 Prozent. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und besserer Informationstechnik ist es für viele Deutsche kein Problem mehr, ihre Arbeit auch von zu Hause aus zu erledigen. Allerdings gibt es ein paar rechtliche Besonderheiten, die Arbeitgeber und -nehmer dafür beachten müssen.

Quelle: Statista

Haben meine Angestellten ein Recht auf Home Office?

Deutsche Arbeitnehmer haben kein gesetzliches Anrecht auf die Arbeit von zu Hause aus. Laut Arbeitsrecht-Weltweit plant die SPD zwar ein Gesetz, das Arbeitgeber bei der Ablehnung des Home Offices zu einer Erklärung dieser Entscheidung zwingt. Allerdings sperren sowohl die Union als auch Arbeitgeberverbände sich dagegen. Die einzige Möglichkeit für Mitarbeiter, um regulär „Teleheimarbeit“ oder „e-Work“ ausführen zu dürfen, entsteht durch eine Extraklausel im Arbeitsvertrag oder durch eine Zusatzvereinbarung mit dem Arbeitgeber. Darin klären Arbeitgeber und -nehmer alle wichtigen Fragen bezüglich der Arbeit im Home Office.

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Pro und Contra

Für den Makler ist es wichtig, die Vor- und Nachteile zu prüfen, bevor er seinen Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause aus erlaubt. Ein Vorteil des Home Office ist zum Beispiel die Kostenersparnis, etwa was die Miete des Büros, Equipment oder eventuelle Lebensmittel und Getränke angeht. Weiterhin kann der Arbeitnehmer auf diese Weise Arbeitsausfall reduzieren. Auch für Arbeitnehmer, die Kinder haben, ist das Home Office attraktiv. Ein Unternehmen, das seinen Angestellten die Arbeit im Home Office ermöglicht, kann am Markt ein positiveres Image erhalten.

Nachteile dagegen sind eventuelle Entfremdung gegenüber anderen Mitarbeitern oder Sicherheitsrisiken, vor allem in Hinsicht auf den Datenschutz. Ferner habt Ihr keinerlei Kontrollmöglichkeiten oder Einfluss auf den Gesundheitsschutz Eurer Mitarbeiter. Der Deutschen Anwaltauskunft zufolge greift die Versicherung über den Arbeitgeber nicht immer. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg in die Küche oder ins Bad ausrutscht und sich verletzt. Auch der Weg vom Büro zu einem Restaurant ist nicht abgesichert, selbst wenn der Arbeitnehmer dabei ein berufliches Telefonat führt. Grundlage dafür ist die Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG), dass der Mitarbeiter Unfälle, die nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, selbst zu verantworten hat (AZ: B 2 U 5/15 R).

„Eine Beschäftigung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 SGB VII wird ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen.“ – BSG-Urteil (AZ: B 2 U 5/15 R)

Weitere Risiken sind Arbeitszeitbetrug und die Überschreitung gesetzlicher Arbeitszeitgrenzen – in solch einem Fall können empfindliche Bußgelder drohen. Arbeitsrecht-Weltweit schlägt vor, Mitarbeiter im Home Office sämtliche Arbeits-, Ausfall- und Krankheitszeiten dokumentieren zu lassen.

Die Rechte des Arbeitgebers

Mit der Erlaubnis zur Arbeit im Home Office gebt Ihr einen Teil Eurer Rechte auf. Nach § 106 der Gewerbeordnung habt Ihr als Arbeitgeber normalerweise das Recht, die Bedingungen der Tätigkeit Eurer Mitarbeiter je nach Bedarf selbst festzulegen. Darunter fällt zum Beispiel der Ort, an dem die Tätigkeit ausgeführt wird. Um auf der sicheren Seite zu stehen, eignet es sich, eine zusätzliche Bestimmung für das Home Office in den Arbeitsvertrag zu integrieren. Zum Beispiel, wie und unter welchen Umständen die Arbeit im Home Office beginnt oder endet. Auch kann der Arbeitsvertrag festhalten, welche Aufgaben der Mitarbeiter zu Hause erledigt. Oder ob er in die Firma kommen muss, wenn etwa ein Meeting ansteht.

„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen.“ – § 106 der Gewerbeordnung

Ein weiterer Faktor, den beide Parteien des Arbeitsverhältnisses gemeinsam entscheiden: Die Kosten und Ausstattung. Benutzt der im Home Office Tätige eigenes Equipment? Oder bekommt er es vom Chef gestellt? Und beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten für das heimische Büro? Der Deutschen Anwaltauskunft zufolge sollten Arbeitgeber auch diese Fragen innerhalb der Home Office-Vereinbarung oder im Vertrag dokumentieren.

Weitere Punkte, die in Bezug auf das Home Office im Arbeitsvertrag aufgeführt sein können:

  • Daten- und Geheimnisschutz: Vertrauliche Dokumente müssen geschützt sein, auch vor den Augen von Familie, Bekannten, Besuch, etc.
  • Zugangsrecht zur Wohnung für den Arbeitgeber: Natürlich nur unter ebenfalls festgelegten Auflagen
  • Beginn und Beendigung der Arbeit im Home Office
  • Dokumentation der Arbeitszeiten: Ist der Mitarbeiter ausgefallen, hält er die Arbeitshöchstzeiten ein, etc.

Home Office liegt im Trend

Tendenziell wird das Home Office derzeit beliebter. Laut Statista können sich bereits 35 Prozent der Deutschen vorstellen, ihren aktuellen Beruf zu kündigen, solange der neue mehr Flexibilität und die Option auf Home Office beinhaltet. Die Anzahl der Unternehmen, die auf Home Office setzen, ist von 2014 auf 2015 um zehn Prozent gestiegen. 43 Prozent aller Unternehmen glauben, dass ihre Mitarbeiter in den kommenden zehn Jahren zunehmend von zu Hause aus arbeiten werden. Es besteht ein Risiko, dass Unternehmen, die das Home Office nicht anbieten, Arbeitnehmer oder Neuanwerber an die Konkurrenz zu verlieren, die mit dem Trend geht.

Quelle: Statista

Titelbild: © XtravaganT / Fotolia.com

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