Jeder, der seine Homepage pflegt und regelmäßig den Traffic auswertet, braucht dafür Werkzeuge. Denn schließlich wollt Ihr ja die Performance Eurer Seite prüfen und gegebenenfalls optimieren. In diesem Beitrag haben wir Euch einige Tools zur Auswertung vorgestellt. Aber wie ist denn das mit dem Datenschutz? Welche Tracking- und Analyse-Tools könnt Ihr datenschutzkonform auf Eurer Homepage einbauen und nutzen, ohne Euch vor Abmahnungen zu sorgen? Und worauf müsst Ihr dabei achten? Wir haben mit einem Datenschutzexperten gesprochen.

Tracking verboten?
Denn mit der DSGVO kam die große Verunsicherung in Sachen Datenschutz. Aber grundsätzlich kann Bartlomiej Zornik, Jurist bei der Kanzlei van Velzen, beruhigen: „Das neue Bundesdatenschutzgesetz ist hier relativ simpel – ich darf Trackingtools nutzen, sofern der Websitebesucher dies erlaubt oder ich keine personenbezogenen Daten erhebe.“ Trotzdem weist er darauf hin, dass die Diskussion darum, ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handele, nicht abschließend geklärt sei.
„Sofern das Trackingtool die IP-Adressen anonymisiert oder gekürzt speichert, kann es unter Vorbehalt nahezu bedenkenlos genutzt werden.“ Jurist Bartlomiej Zornik
6 Schritte zur sicheren Analytics-Verwendung
Allerdings nur, wenn ich die rechtliche Grundlage dafür schaffe. Also meine Datenschutzerklärung entsprechend anpasse und meine Opt-In-Maske einblende. Wenn die erhobenen Daten komplett anonymisiert sind, so der Jurist Zornik, besteht kein Problem. Wie das in den einzelnen Schritten aussehen kann, erklärt der Experte am Beispiel Google Analytics. Einem der am meisten genutzten Tools.
- „Vertrag über Datenverarbeitung mit Google zeichnen,
- IP-Daten anonymisieren,
- Widerspruchsrecht für Google und einen Link zum Opt-Out einfügen,
- Datenschutzerklärung auf der Website ergänzen,
- sicherstellen, dass personenbezogene Daten gefiltert werden
- und letztlich die gesetzeskonforme Löschung der erhobenen Daten einhalten.“
Von Tools, die Third-Party-Cookies verwenden, rät der Jurist hingegen ab: „Sie machen Datenschützern das Leben schwer, vor allem, wenn noch die IP-Adresse dazu kommt“, erklärt der Datenschutzexperte. Denn so erführe der Betreiber nicht nur vom Besuch der eigenen Seite, sondern erhielte auch Zugriff auf die Seiten, die der Besucher zuvor aufgerufen hätte. Datenschutzrechtlich höchst bedenklich.
Negative Konsequenzen?
Und was riskiere ich, wenn ich mich hier nicht sauber aufstelle? „Die Folgen sind zunächst Abmahnungen und Bußgelder“, so Jurist Zornik. Dabei sind Schadensersatzansprüche aber noch nicht berücksichtigt. „Die Leitfrage sollte sein, ob ich all diese Daten der Tracking-Tools tatsächlich benötige“, empfiehlt der Datenschutz-Fachmann. Ein spezialisiertes Unternehmen zu beauftragen könne die richtige Lösung sein, um Unsicherheit zu verhindern.
Titel- und Beitragsbild: ©Bartlomiej Zornik
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